Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

Aktuelles

NEWS: Russland und Weißrussland erarbeiten einheitliches Steuer- und Zivilgesetzbuch

Anfang September 2019 unterschrieben die Premierminister Russlands und Weißrusslands das „Programm zur Umsetzung des Vertrags über den Unionsstaat“. Im Rahmen des Integrationsprogramms werden neue einheitliche Steuergesetzbuch und Zivilgesetzbuch erlassen. Teilweise Vereinheitlichung der Wirtschaftssysteme beider Staaten soll bereits 2021 beginnen.

Das neue Programm ist zunächst für 1,5 Jahre gedacht und sieht eine teilweise Integration der Wirtschaftssysteme Russlands und Weißrusslands ab Januar 2021 vor.

NEWS: Änderung der Vorschriften zur Markierung der Tabakproduktion in Russland

Seit dem 5. Oktober 2019 gelten die geänderten Regeln der Markierung von Tabakwaren. Die besagte Regelung ist in der Verordnung der Regierung Russlands vom 28. Februar 2019 Nr. 224 in der Fassung vom 26. September 2019 enthalten.

Was ändert sich bei der Markierung von Tabakwaren?

Für die Ausführung bestimmter Handlungen ist nun eine Frist vorgesehen

Innerhalb von 20 Werktagen nach dem Erhalt der Markierungscodes sind folgende Maßnahmen vorzunehmen:

NEWS: Seit dem 1. Juli 2019 können Sie ein kostenloses elektronisches Visum für die Einreise nach Kaliningrad/Königsberg beantragen

Die vereinfachte und beschleunigte Einreise in die Kaliningrader Sonderwirtschaftszone ist nun mit der Einführung des elektronischen Visumverfahrens möglich geworden. Das neue Visum regelt die Verordnung der russischen Regierung vom 15. Mai 2019 Nr. 595. Mit diesem Dokument wird eine einmalige Einreise über bestimmte Grenzkontrollstellen im Kaliningrader Gebiet zu touristischen, geschäftlichen und humanitären Zwecken ermöglicht.

Über folgende Grenzübergangspunkte können Sie vorerst nach Kaliningrad mit elektronischem Visum einreisen:

NEWS: Staatsduma kritisiert den Gesetzentwurf zur Pflichtinstallierung der russischen Software auf Smartphones, Computern und Smart TV Fernsehen

Der bei der Staatsduma Russlands anhängige Gesetzentwurf, der die standardmäßige Installierung der russischen Programme und Apps auf solchen Gadgets wie Smartphones, Computer oder Smart TV Fernsehen vorschreibt, stoß auf unterschiedliche Reaktionen der Abgeordneten.

Das Komitee der Staatsduma für informationelle Politik sieht dem Konzept des Gesetzentwurfs im Großen und Ganzen positiv entgegen.

Da die Regierung Russlands bestimmen solle, welche Services auf den Geräten installiert werden müssen, könne sie auch solche sozial wichtigen Services wie „Staatliche Dienstleistungen“ (russisch – „Госуслуги“) oder Steuer-App „Nalog.ru“ (russisch – „Налог.ру“) als Pflicht-Software einstufen.

Das Ministerium für Telekommunikation und Massenmedien Russlands sowie das Rechtsdepartement der Staatsduma sind hingegen eher skeptisch eingestellt.

NEWS: Versteigerung der Insolvenzmasse in Russland nach neuen Regeln?

Das russische Ministerium für Wirtschaftsentwicklung möchte das Versteigerungsverfahren der Insolvenzmasse optimieren. Hierzu wurde ein Gesetzentwurf vorbereitet. Das angestrebte Ziel: Die vorgeschlagene Regelung soll die Dauer des kompletten Verfahrens sowie die dabei anfallenden Kosten erheblich reduzieren.

Wie wird das Versteigerungsverfahren aktuell durchgeführt?

Momentan läuft die Versteigerung über mehrere Runden ab. In der Regel wird das Vermögen beim ersten Versteigerungstermin nicht veräußert. Dabei werden die Kosten für diesen fehlgeschlagenen Termin aus der Insolvenzmasse beglichen.

Der Ausgangspreis / das Mindestgebot wird zum zweiten Versteigerungstermin um 10 % herabgesetzt.

Statistisch gesehen scheitern die ersten zwei Versteigerungsrunden in 90 % der Fälle. Die Durchführung beider Runden nimmt hierbei bis zu drei Monaten in Anspruch.

NEWS: Änderungen des russischen Steuergesetzbuches im Herbst 2019

Die Staatsduma Russlands erließ am 19. September 2019 ein Änderungsgesetz zum russischen Steuergesetzbuch. Der Gesetzentwurf wurde von der Regierung vorbereitet und Ende Mai bei der Staatsduma eingereicht. Die Änderungen betreffen fast jedes Kapitel des Steuergesetzbuches und setzen unter anderem die Richtlinien der Steuerpolitik für die Jahre 2019 – 2021 um (zu den Leitlinien für die Jahre 2017 bis 2019 lesen Sie hier).

Zu den steuerrechtlichen Novellen dieses Jahres gehören zum Beispiel:

1. Einkommensteuerfreier Weiterverkauf von Immobilien jetzt früher möglich

Früher konnten Eigentümer ihre Immobilien erst mit Ablauf von 5 Jahren seit ihrem Erwerb einkommensteuerfrei weiterveräußern. Nun beträgt diese Frist 3 Jahre.

NEWS: Ab 2021 erstreckt sich das Pilotprojekt „tax free“ auf das ganze Territorium Russlands

Das russische Ministerium für Industrie und Handel (Minpromtorg) erarbeitete Änderungen zu Vorschriften des russischen Steuergesetzbuches bezüglich Rückerstattung der in russischen Geschäften von Ausländern gezahlten Mehrwertsteuer. Die Rückerstattung gilt für Waren, die anschließend aus der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ausgeführt werden. Geplant ist, dass die neue Regelung ab 2021 in Kraft tritt.

Welche Änderungen sieht der Gesetzentwurf vor?

  1. Aktuell wird das Tax-Free-Projekt in 79 Städten Russlands in insgesamt 13 Föderationssubjekten erfolgreich umgesetzt. Das Vorhaben des Ministeriums für Industrie und Handel erweitert den Anwendungsbereich der Tax-Free-Regelung auf das gesamte Gebiet Russlands.
  2. Nach geltendem Recht fallen akzisenpflichtige Waren wie Alkohol und Tabakwaren nicht unter die Tax-Free-Regelung. Mit dem Gesetzentwurf soll sich hier die Lage ändern.

NEWS: Wer Smartphones ohne russische Software verkauft, muss Bußgeld zahlen

Der unteren Kammer des russischen Parlaments wurde ein neuer Gesetzentwurf vorgelegt. Er soll den Verkauf von Smartphones und Computern im Inland verbieten, die die von der Regierung bestimmten Anforderungen an die daran installierte Software nicht erfüllen.

Der Gesetzentwurf schützt in erster Linie Interessen russischer Anbieter von Internet-Dienstleistungen und Waren.

Die geplanten Änderungen sollen in das Föderale Gesetz Nr. 2300-1 vom 7. Februar 1992 „Über den Verbraucherschutz“ eingeführt werden.

So sieht die neue Regelung vor, dass an den betroffenen Gadgets – Smartphones, Computern und Smart-TV – standardmäßig russische Programme zu installieren sind.

Wer dagegen verstößt, hat ein Bußgeld zu zahlen:

- Einzelunternehmer – 100 000 bis 500 000 RUB,
- juristische Personen – 500 000 bis 1 000 000 RUB.

NEWS: Netzanschluss für Unternehmen in Russland kann teurer werden

Das russische Ministerium für Energetik (Minenergo) soll einen Gesetzentwurf erarbeitet haben, welches die Last der Unternehmen mit dem Stromverbrauch von über 150 kW erschwert. In die Beträge für den Netzanschluss werden die Ausgaben des russischen Stromversorgers „Rosseti“* für die Entwicklung der Netzinfrastruktur miteinfließen.

Der neue Gesetzentwurf würde Unternehmen und sonstige große Stromverbraucher verpflichten, das Investitionsprogramm der „Rosseti“ in Bezug auf die Entwicklung der Netzinfrastruktur mitzufinanzieren.

Momentan beinhaltet der Anschlussbetrag nur die Kosten der Rosseti für den Neubau, nicht aber für die Entwicklung der bereits bestehenden Netze.

Die zusätzlichen Kosten würden die Stromverbraucher von über 150 kW betreffen, also sowie große, als auch kleine Unternehmen.

NEWS: Experiment zur Markierung der Milchproduktion in Russland gestartet

In Russland wurde ein neues System zur Warenkennzeichnung eingeführt. Es betrifft eine ganze Reihe verschiedener Waren, die in Russland produziert oder aus dem Ausland nach Russland geliefert werden.

Seit 15. Juli 2019 gilt experimentweise die Pflicht zur Markierung der Milcherzeugnisse. Das Experiment wird bis 29. Februar 2020 durchgeführt.

So ist nun ein spezielles Kennzeichen auf folgende Lebensmittel anzubringen:

  • Milch,
  • Sahne,
  • Sauermilcherzeugnisse,
  • Molke,
  • Käse,
  • Quark,
  • Butter,
  • Milch- und Sahnepulver.

Die Pflichtmarkierung trifft Hersteller, Verkäufer und Importeure der Milchwaren.

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