NEWS: Digitale Rechte im russischen Zivilgesetzbuch geregelt
Am 1. Oktober 2019 ist das Änderungsgesetz zum russischen Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 18. März 2019 Nr. 34-ФЗ in Kraft getreten. Unter anderem führt das Gesetz eine neue rechtliche Kategorie ein, nämlich digitale Rechte als ein Objekt der Zivilrechte. Somit können digitale Rechte zum etwaigen Objekt der Rechtsbeziehungen und zum Gegenstand des geregelten Rechtsverkehrs werden.
Was sind digitale Rechte?
Legaldefinition in Art. 141.1 Abs. 1 ZGB besagt:
Unter den digitalen Rechten sind Schuldrechte und sonstige Rechte zu verstehen, deren Inhalt und Bedingungen ihrer Geltendmachung nach Vorgaben des Informationssystems bestimmt werden, welches die gesetzlich festgelegten Merkmale erfüllt.
Die Geltendmachung von digitalen Rechten, Verfügung über sie, darunter deren Abtretung, Verpfändung oder sonstige Belastung durch Rechte Dritter ist nur im Rahmen des jeweiligen Informationssystems zulässig.
Wer ist Inhaber des digitalen Rechts?
Art. 141.1 Abs. 2 ZGB legt fest, dass der Inhaber des konkreten digitalen Rechts diejenige Person ist, die nach den Regeln des Informationssystems befugt ist, über das digitale Recht zu verfügen, es sei denn, das Gesetz sieht was anderes vor.
Die Übertragung der digitalen Rechte bedarf nicht der Zustimmung des Schuldners.
© Maria Mikhaylova, LL.M.
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