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NEWS: Änderung der russischen Wirtschaftsprozessordnung: Welche Sachen sind im vereinfachten Verfahren zu verhandeln?

Im Oktober 2019 traten viele Änderungen der russischen Wirtschaftsprozess- sowie Zivilprozessordnung in Kraft. Die Reformierung der prozessualen Vorschriften bekam die Bezeichnung „prozessuale Revolution“. Manche Änderungen sind für das russische Prozessrecht tatsächlich bahnbrechend. Aber auch in Ihrer Gesamtheit leitet diese Reform mehrere neue Entwicklungen ein.
Eine Ausprägung dieser prozessualen Revolution ist die Änderung des Art. 227 Wirtschaftsprozessordnung, in dem die Rechtsstreitigkeiten aufgelistet sind, die Wirtschaftsgerichte in einem vereinfachten Verfahren zu entscheiden haben.

Die maximale Höhe des Streitwertes für das vereinfachte Verfahren steigt

Das vereinfachte Verfahren findet nun für Klagen statt, deren Gegenstand

  • Forderungen gegen juristische Personen in Höhe von bis zu 800.000 RUB sowie
  • Forderungen gegen Einzelunternehmer in Höhe von bis zu 400.000 RUB sind.
Früher betrugen diese Grenzwerte 500.000 bzw. 250.000 RUB.

Beachten Sie auch die Erweiterung des Anwendungsbereichs bei Ordnungswidrigkeiten

Im vereinfachten Verfahren sind nun Sachen zu verhandeln, die solche Ordnungswidrigkeiten zum Gegenstand haben, die Sanktion für deren Begehung entweder eine Vorwarnung oder ein Bußgeld in Höne von maximal 100.000 RUB ist.

Früher waren dies nur Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von maximal 100.000 RUB bedroht wurden.

Ausnahmen

Rechtsstreitigkeiten betreffend Vollstreckung in das Haushaltsvermögen sind aus dem Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens ausgenommen.

Außerdem wurden weitere Streitkategorien als Ausnahmen aus dem vereinfachten Verfahren ins Gesetz aufgenommen:

  • Insolvenzsachen,
  • Anfechtung der Handlungen von Gerichtsvollziehern,
  • sowie Streitigkeiten, die in erster Instanz dem Gericht für Geistiges Eigentum zugewiesen sind.

Dies ist allerdings eine lediglich technische Änderung, denn diese Kategorien galten als Ausnahmen bereits vor dem In-Kraft-Treten der besagten Regelung als gefestigte Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes*.

* Beschluss des Plenums des Obersten Gerichtshofes der Russischen Föderation vom 18. April 2017 Nr. 10, P. 16.

Die oben genannte Regelung wurde in die Wirtschaftsprozessordnung Russlands durch das Föderale Gesetz vom 28. November 2018 Nr. 451-ФЗ eingeführt.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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