NEWS: Mehr Klarheit im Meldeverfahren bei russischen Ausländerbehörden für den Fall der Aufgabe einer ausländischen Staatsbürgerschaft
Am 17. Oktober 2019 trat das Änderungsgesetz zum russischen Staatsangehörigkeitsgesetz vom 18. Juli 2019 Nr. 188-ФЗ in Kraft. Dieses Gesetz legt das Meldeverfahren bei russischen Ausländerbehörden für den Fall fest, wenn ein russischer Staatsangehöriger auf ausländische Staatsbürgerschaft oder auf Niederlassungserlaubnis in anderen Staaten verzichtet.
Sollte ein russischer Staatsangehöriger Staatsbürgerschaft eines anderen Staates oder eine Niederlassungserlaubnis in einem anderen Staat aufgeben, muss dies bei der zuständigen russischen Behörde schriftlich gemeldet werden.
Diese Meldung darf erfolgen:
- bei der Behörde am Wohnsitz
- oder am Ort des registrierten oder faktischen Aufenthaltes der betroffenen Person.
Zur Meldung sind beizulegen:
- eine Kopie des Dokuments, das den Verzicht auf die ausländische Staatsbürgerschaft oder Niederlassungserlaubnis bescheinigt,
- eine Kopie des Passes oder eines anderen Ausweisdokuments.
© Maria Mikhaylova, LL.M.
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