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NEWS: Vor russischen Wirtschaftsgerichten dürfen nun nur Juristen auftreten

In die russische Wirtschaftsprozessordnung wurde ein Bildungszensus eingeführt. Vertreter von streitenden Parteien müssen nun entweder einen juristischen Abschluss haben oder einen wissenschaftlichen Grad in der Jurisprudenz ausweisen können. Diese Regelung ist seit Oktober 2019 zu beachten. Hiermit ist ein Teil der sog. prozessualen Revolution in Russland in Kraft getreten.

Was ändert sich im Prozess?

Die neue Regelung führt dazu, dass dem Gericht in der Verhandlung nicht nur die Vollmacht von der zu vertretenden Partei, sondern auch das jeweilige Diplom des Vertreters vorzulegen ist.

Es handelt sich bei dieser Novelle zwar noch nicht um den in Russland heftig umstrittenen Anwaltszwang. Aber ein gewichtiger Schritt zur Professionalisierung der Gerichtsvertretung wurde hierdurch gemacht.

Ausnahmen aus dem Juristenzwang vor Wirtschaftsgerichten

Der Bildungszensus gilt nicht für Patentanwälte und Insolvenzverwalter.

Außerdem sind gesetzliche Vertreter von Parteien (zum Beispiel Geschäftsführer einer OOO) von der besagten Anforderung befreit.

Übergangsregelung

Der Juristenzwang und somit die Anforderung, die Abschlussurkunde in der Gerichtsverhandlung vorzulegen, gelten nicht für Vertreter, die einer Wirtschaftssache vor dem 1. Oktober 2019 beigetreten sind. Zum Beispiel durch die Klageerhebung vor diesem Datum.

Die oben genannte Regelung wurde in die Wirtschaftsprozessordnung Russlands durch das Föderale Gesetz vom 28. November 2018 Nr. 451-ФЗ eingeführt.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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