NEWS: Wird in Russland nun das Anwaltsmonopol eingeführt?
Eine weitere Entwicklung in einem höchst umstrittenen Bereich der juristischen Dienstleistungen: Im Oktober 2017 hat das Justizministerium Russlands einen neuen Entwurf des Konzepts zur Regulierung des Innenmarktes der professionellen Rechtshilfe vorgestellt (abrufbar unter: http://minjust.ru/deyatelnost-v-sfere-advokatury/koncepciya-regulirovani...).
Die Kernidee des Konzepts ist die Vereinigung aller praktizierenden Juristen unter dem Hut der Rechtsanwaltschaft mit der gleichzeitigen Verleihung der Rechtsanwaltschaft der ausschließlichen Befugnis zur Rechtsberatung und gerichtlichen Vertretung.
Der neue Entwurf sieht also einen allmählichen Übergang zu einem „Anwaltsmonopolgesetz“ vor, das zu Beginn des Jahres 2023 zustande kommen soll.
Ferner steht die „Nationalisierung“ des russischen juristischen Marktes im Mittelpunkt dieser Reform. Die Erbringung von Rechtsdienstleistungen zu Fragen des russischen Rechts wird nur den in Russland zugelassenen Anwälten erlaubt, die weder direkt noch indirekt von Ausländern kontrolliert werden dürfen. Momentan ist die Ausübung der rechtsberatenden Tätigkeit in Russland weder durch den offiziell verliehenen Anwaltsstatus noch durch Anforderungen an berufliche Qualifikation beschränkt. Der größte Umfang der Rechtsberatung wird von Juristen ohne Anwaltszulassung, unter anderem auch von diesen mit einer Ausbildung in einem ausländischen Recht, geleistet.
Unter Mitwirkung der russischen Bundesrechtsanwaltskammer sind Vorschläge zu entwickeln, die die Effektivität der Anwaltstätigkeit erhöhen sollten.
Dazu gehören folgende Ziele:
Das Niveau des Rechtsschutzes für die Leistungsempfänger zu erhöhen;
Die Institution der Interessenvertretung zu verbessern und die Beschränkungen zu beseitigen, welche eine effektive Interessenvertretung hindern;
Die Beschränkungen für die Berufszulassung von nicht genügend qualifizierten Juristen aufzubauen; dies soll durch die Einführung von erhöhten Qualifikationsstandards auf der Etappe der Berufszulassung erreicht werden;
Das System der professionellen Rechtshilfe zu verbessern und mit den international anerkannten Standards in Einklang bringen;
Die Bedingungen zur Integration der russischen Rechtsanwaltschaft in den globalen Rechtsraum zu schaffen.
Ebenfalls soll das Verfahren zur Erlangung der Anwaltszulassung vereinfacht und modernisiert werden. Unter anderem wird vorgeschlagen, die Zulassungsprüfung in Form eines Online-Tests durchzuführen. Das Justizministerium erwartet, dass der Zugang zum Anwaltsberuf in Russland durch diesen Mechanismus verbessert wird.
Im Jahr 2020 sollen die Bundesrechtsanwaltskammer Russlands und das russische Justizministerium die ersten Ergebnisse der Reform analysieren. Falls bis zum 1. Januar 2023 die Zahl der Rechtsanwälte nicht genügend sein wird, dann werden die Fristen der Reform verschoben.
Der Entwurf des Konzepts zur Regulierung des Innenmarktes der professionellen Rechtshilfe ist bereits innerhalb von einigen Monaten nach seiner Veröffentlichung auf eine beträchtliche Resonanz gestoßen. Es werden nicht nur die im Konzept vorgesehenen Maßnahmen kritisiert. Es wird vielmehr auf die mangelhafte Qualität einzelner Punkte des Konzepts hingewiesen und bezweifelt, dass diese Initiative in der bestehenden Form je verwirklicht wird. Siehe dazu z.B. einen ausführlichen analytischen Bericht von RA Alexander Muranov: https://zakon.ru/blog/2017/12/14/polozheniya_proekta_koncepcii_regulirov...
Die Entwicklungen zu diesem Thema sollen deswegen weiterhin verfolgt werden.
© Daria Vereshchak
© Dr. Olga Kylina
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