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NEWS: Die Vertretung vor russischen Gerichten wird nun Juristen vorbehalten

Die russische Staatsduma sowie der Föderationsrat Russlands verabschiedeten bereits das Gesetz, welches zahlreiche Änderungen der russischen prozessualen Gesetze enthält. Unter anderem sieht es neue – für die in Russland aktuell verbreitete Praxis der Gerichtsvertretung grundsätzlich geänderte – Anforderungen an die gerichtliche Vertretung in Zivil- und Wirtschaftssachen vor.

- So müssen Vertreter vor einem Wirtschaftsgericht in jeder Instanz einen juristischen Abschluss haben. Die besagte Änderung betrifft Art. 59 Abs. 3 der russischen Wirtschaftsprozessordnung.

Bisher dürfen auch Nicht-Juristen gerichtliche Vertreter sein.

Diese Gegebenheit sorgte seit geraumer Zeit für heftige Kritik seitens der Juristengemeinschaft wegen der niedrigen Qualität der Prozessführung beim Einsatz unprofessioneller Vertreter. Allerdings wurde die Zulässigkeit derartiger Vertretung durch Nicht-Fachleute als Gewährung des Zugangs zu Gericht für minderbemittelte Personen betrachtet, welche sich keinen professionellen rechtlichen Beistand leisten konnten. Mit der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes, Steigerung des Bevölkerungseinkommens sowie Verkomplizierung und zunehmender Differenzierung des russischen Rechtssystems ist nun der Zeitpunkt gekommen, in dem die Vertretung vor russischem Gericht den Fachleuten vorbehalten wird.

- Im Zivilprozess vor ordentlichen Gerichten wird die neue Regelung eingeschränkt eingeführt und somit immer noch dem Gedanken gefolgt, Personen, welche keinen juristischen Rat bezahlen können, Zugang zu Gericht auch auf diesem Wege – durch die Heranziehung von Vertretern ohne juristischen Abschluss – zu ermöglichen.

Die Vertreter in Zivilsachen müssen also zwar ebenfalls Juristen sein. Es gilt allerdings nicht für Prozesse vor Bezirksgerichten (russisch - районные суды) und vor so genannten Friedensrichtern (russisch - мировой судья). Insofern wird Art. 49 der russischen Zivilprozessordnung geändert.

Mit Inkrafttreten dieser bedeutenden Änderungen im Jahr 2019 wird in Russland für Gerichtsvertretung zwar kein Anwaltszwang, aber ein Juristenzwang herrschen.

Mit dem Text des Gesetzes können Sie sich unter http://sozd.parliament.gov.ru/bill/383208-7 vertraut machen.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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