NEWS: Änderung der russischen Wirtschaftsprozessordnung: Beachten Sie verkürzte Fristen für die Gerichtskostenerstattung in Russland
Im Oktober 2019 traten in Russland einige prozessuale Änderungen in Kraft, darunter
- Einführung des Juristenzwanges vor Wirtschaftsgerichten,
- Änderungen des Mahnverfahrens
- sowie solche des Prozessverlaufs,
- betroffen von den Änderungen sind auch Fragen der Gerichtskostenverteilung.
In der Regel werden alle Gerichtskosten im Urteil oder in einem sonstigen Gerichtsakt, mit dem die Sache enden soll, abschließend verteilt und dessen Erstattung angeordnet (Art. 112 P. 1 Wirtschaftsprozessordnung).
Sollten irgendwelche Fragen bzw. Streitigkeiten in Bezug auf die entstandenen Gerichtskosten nach dem regulären Instanzenzug nicht geklärt worden sein, haben die Parteien die Möglichkeit, einen gesonderten Antrag auf die Gerichtskostenerstattung beim Gericht der ersten Instanz zu stellen.
Dafür haben die Parteien eine Frist von drei Monaten ab dem Moment, in dem das letzte Urteil in der Sache rechtskräftig geworden ist.
Früher betrug die Frist sechs Monate.
Alte Frist - sechs Monate.
Neue Frist - nur noch drei Monate.
Fällt der Beginn des Fristlaufes auf einen Tag vor dem 1. Oktober 2019, gilt die alte Frist von sechs Monaten.
Die oben genannte Regelung wurde in die Wirtschaftsprozessordnung Russlands durch das Föderale Gesetz vom 28. November 2018 Nr. 451-ФЗ eingeführt.
© Maria Mikhaylova, LL.M.
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