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NEWS: Änderung der russischen Wirtschaftsprozessordnung: Was müssen Sie beim Verfassen einer Klageschrift in der Wirtschaftsgerichtsbarkeit beachten

Im Lichte der prozessualen Revolution in Russland wurden einige neue Regeln in die russische Wirtschaftsprozessordnung eingeführt. Diese gesetzlichen Novellen müssen beachtet und eingehalten werden, um unnötige Verzögerungen und Behinderungen der Streitaustragung vor russischen Gerichten zu vermeiden. Die Änderungen betreffen auch Daten, die in einer Klageschrift zusätzlich anzugeben sind.

Die Klageschrift an ein russisches Wirtschaftsgericht muss folgende zusätzliche Angaben zu Beklagten enthalten:

Bei natürlichen Personen als Beklagten

muss sich mindestens eine der folgenden Angaben in der Klageschrift wiederfinden:

  • Sozialversicherungsnummer,
  • Steuer-ID,
  • Registrierungsnummer des Einzelunternehmers,
  • Nummer des Ausweises, des Führerscheins oder des Fahrzeugscheins.

Sind dem Kläger Geburtsdatum und –ort des Beklagten oder Informationen über seinen Arbeitsort bekannt, sind sie ebenfalls anzugeben.

Bei juristischen Personen auf der Beklagtenseite

sind

  • Steuer-ID und
  • Handelsregisternummer

anzugeben, falls sie dem Kläger bekannt sind.

Das Gleiche gilt für einen Mahnantrag.

Sollte die Klageschrift ohne Unterschrift eingereicht worden oder durch eine nicht bevollmächtigte Person unterschrieben sein, ist sie sofort abzuweisen. Früher hatte der Kläger die Möglichkeit, den Fehler zu korrigieren.

Die oben genannte Regelung wurde in die Wirtschaftsprozessordnung Russlands durch das Föderale Gesetz vom 28. November 2018 Nr. 451-ФЗ eingeführt.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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