Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

Aktuelles

NEWS: Änderung der russischen Wirtschaftsprozessordnung: Was müssen Sie beim Verfassen einer Klageschrift in der Wirtschaftsgerichtsbarkeit beachten

Im Lichte der prozessualen Revolution in Russland wurden einige neue Regeln in die russische Wirtschaftsprozessordnung eingeführt. Diese gesetzlichen Novellen müssen beachtet und eingehalten werden, um unnötige Verzögerungen und Behinderungen der Streitaustragung vor russischen Gerichten zu vermeiden. Die Änderungen betreffen auch Daten, die in einer Klageschrift zusätzlich anzugeben sind.

Die Klageschrift an ein russisches Wirtschaftsgericht muss folgende zusätzliche Angaben zu Beklagten enthalten:

Bei natürlichen Personen als Beklagten

muss sich mindestens eine der folgenden Angaben in der Klageschrift wiederfinden:

NEWS: Änderung der russischen Wirtschaftsprozessordnung: Beachten Sie verkürzte Fristen für die Gerichtskostenerstattung in Russland

Im Oktober 2019 traten in Russland einige prozessuale Änderungen in Kraft, darunter

In der Regel werden alle Gerichtskosten im Urteil oder in einem sonstigen Gerichtsakt, mit dem die Sache enden soll, abschließend verteilt und dessen Erstattung angeordnet (Art. 112 P. 1 Wirtschaftsprozessordnung).

NEWS: Vor russischen Wirtschaftsgerichten dürfen nun nur Juristen auftreten

In die russische Wirtschaftsprozessordnung wurde ein Bildungszensus eingeführt. Vertreter von streitenden Parteien müssen nun entweder einen juristischen Abschluss haben oder einen wissenschaftlichen Grad in der Jurisprudenz ausweisen können. Diese Regelung ist seit Oktober 2019 zu beachten. Hiermit ist ein Teil der sog. prozessualen Revolution in Russland in Kraft getreten.

Was ändert sich im Prozess?

Die neue Regelung führt dazu, dass dem Gericht in der Verhandlung nicht nur die Vollmacht von der zu vertretenden Partei, sondern auch das jeweilige Diplom des Vertreters vorzulegen ist.

NEWS: Mehr Klarheit im Meldeverfahren bei russischen Ausländerbehörden für den Fall der Aufgabe einer ausländischen Staatsbürgerschaft

Am 17. Oktober 2019 trat das Änderungsgesetz zum russischen Staatsangehörigkeitsgesetz vom 18. Juli 2019 Nr. 188-ФЗ in Kraft. Dieses Gesetz legt das Meldeverfahren bei russischen Ausländerbehörden für den Fall fest, wenn ein russischer Staatsangehöriger auf ausländische Staatsbürgerschaft oder auf Niederlassungserlaubnis in anderen Staaten verzichtet.

Sollte ein russischer Staatsangehöriger Staatsbürgerschaft eines anderen Staates oder eine Niederlassungserlaubnis in einem anderen Staat aufgeben, muss dies bei der zuständigen russischen Behörde schriftlich gemeldet werden.

NEWS: Kürzere Fristen auf dem Weg zur russischen Staatsbürgerschaft für qualifizierte Spezialisten

Seit dem 2. Oktober 2019 gelten in Russland verkürzte Arbeitsfristen, mit deren Ablauf Ausländer – qualifizierte Spezialisten – einen Einbürgerungsantrag stellen können.

Das russische Staatsangehörigkeitsgesetz vom 31. Mai 2002 Nr. 62-ФЗ sieht in Art. 14 Fälle vor, in denen Ausländer die russische Staatsbürgerschaft in einem vereinfachten Verfahren erlangen können.

So sind solche ausländischen Bürger, die

  • über eine bestimmte berufliche Qualifikation (z.B. Ärzte, Ingenieure, Fräser*) verfügen und
  • eine gewisse Zeit vor der Antragstellung eine entsprechende berufliche Tätigkeit in Russland ausgeübt haben,

berechtigt, die russische Staatsangehörigkeit zu erlangen, ohne davor aufgrund einer Niederlassungserlaubnis innerhalb von fünf Jahren ununterbrochen in Russland gelebt zu haben.

NEWS: Ein weiteres Experiment zur Markierung von Tabakwaren

Vom 1. Oktober 2019 bis 30. Juni 2020 wird ein freiwilliges Experiment zur Markierung von einzelnen Tabakwaren mit Identifikationsmitteln durchgeführt. Eines der Ziele des Experiments ist einzuschätzen, ob ein künftiger Verzicht auf die Akzisenmarkierung der nach Russland importierten Tabakproduktion möglich ist.

Gegenstand der Markierung

Der Markierung im Rahmen des Experiments unterliegen:

  • Zigarren,
  • Zigarillos,
  • Tabak (Rauch-, Schnupf-, Schischa-, Pfeifen-, Kautabak),
  • Nelkenzigaretten,
  • Beedi.

Adressaten des Experiments

Zur Teilnahme sind Produzenten, Importeure, Verkäufer im Groß- und im Einzelhandel berechtigt. Dafür ist eine Registrierung im System „Ehrliches Zeichen“ notwendig.

Ab dem 1. Juli 2020 soll die digitale Markierung genannter Tabakwaren verpflichtend sein.

NEWS: Seit dem 1. Oktober 2019 kann man ein kostenloses elektronisches Visum für die Einreise nach Sankt Petersburg beantragen

Die vereinfachte und beschleunigte Einreise nach Sankt Petersburg ist nun mit der Einführung des elektronischen Visums möglich geworden. Dies regelt der Erlass des Präsidenten vom 18. Juli 2019 Nr. 347. Mit diesem Dokument wird eine einmalige Einreise über Grenzkontrollstellen in Sankt Petersburg und im angrenzenden Leningrader Gebiet zu touristischen, geschäftlichen und humanitären Zwecken ermöglicht.

Nach den Regelungen des Präsidentenerlasses entfallen die Papierform und die Visagebühren.

Das kostenlose E-Visum berechtigt zum Aufenthalt von acht Tagen innerhalb des Zeitraums von 30 Kalendertagen.

Das E-Visum berechtigt zum Aufenthalt nur auf dem Gebiet der Stadt Sankt Petersburg und des Leningrader Gebiets. D.h., dass eine Weiterreise in andere russische Regionen mit diesem Visum nicht möglich ist.

Das elektronische Visum nach Sankt Petersburg muss spätestens vier Tage vor der Einreise beantragt worden sein.

NEWS: Staatsduma Russlands befasst sich mit der Einführung der Antimonopolcompliance

Die russische Regierung reichte bei der Staatsduma einen Gesetzentwurf im Antimonopolbereich ein. Die neue Regelung enthält Mechanismen zur Kontrolle der Einhaltung von Antimonopolnormen durch die in Russland agierenden Unternehmen.

Das neue System ist freiwillig

Der Föderale Antimonopoldienst Russlands erarbeitete den Gesetzentwurf bereits im Jahr 2016. Ursprünglich sollte die interne Compliance für privatrechtliche Gesellschaften auf freiwilliger Basis und für juristische Personen öffentlicher Hand sowie für unter staatlicher Kontrolle stehenden Monopolunternehmen verpflichtend eingeführt werden.

Nun soll die Einführung der Kontrollmechanismen für alle Unternehmen freiwillig sein. Die Interessenten sollen interne Regeln zur Risikobewertung sowie Vorbeugungsmaßnahmen aufstellen und diese dann auf ihrer Webseite veröffentlichen.

NEWS: Ist die Einfuhr von ausländischen Autos nach Russland seit September 2019 günstiger geworden?

Im September 2019 reduzierte Russland im Rahmen der Verpflichtungen als Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) die Einfuhrzölle auf ausländische Kraftfahrzeuge von 17 auf 15 %.

In den letzten Jahren ist es bereits nicht die erste Herabsetzung der Importzölle. Insgesamt wurden die Sätze seit 2012 von 30 auf 15 % für neue und von 35 auf 17 % für gebrauchte Wagen gekürzt.

Letztendlich bleibt die Last für Importhändler höchstwahrscheinlich dieselbe. Innerstaatlich kann Russland dieser Zollabsenkung durch die Indexanpassung der Abwrackgebühr entgegenwirken.

Entsprechende Pläne befinden sich momentan in Erarbeitung.

Quelle: https://rg.ru/2019/09/08/podesheveiut-li-inomarki-posle-snizheniia-poshl...

© Maria Mikhaylova, LL.M.

NEWS: Wird die Abwrackgebühr in Russland ab 2020 erhöht?

Das russische Ministerium für Industrie und Handel (Minpromtorg) schlägt vor, die Abwrackgebühr zu Beginn 2020 zu erhöhen.

Die Abwrackgebühr ist eine einmalige Zahlung, die auf Käufer von importierten Kraftfahrzeugen sowie auf russische Autohersteller auferlegt wird und den allgemeinen Zweck verfolgt, den Umweltschutz und Lebens- und Gesundheitsschutz von Menschen zu gewährleisten.

Die Indexanpassung sei für die bewusste Aufrechterhaltung der Importbelastung notwendig, nachdem die Importzölle für die einzuführenden Kraftfahrzeuge im September 2019 von 17 auf 15 % herabgesetzt wurden. Die „Barriere“ für ausländische Autos auf dem russischen Markt solle trotzdem ca. 30 % des Verkaufswertes ausmachen.

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