NEWS: Neue Formulare für die Abmeldung von Ausländern und Staatenlosen bei russischen Migrationsbehörden
Am 28. Juli 2019 trat die Verordnung des russischen Innenministeriums vom 18. März 2019 Nr. 142 in Kraft. Die Verordnung regelt, welche Musterunterlagen bei der Unterrichtung der zuständigen Behörde für die Abmeldung von Ausländern und Staatenlosen zu verwenden sind, welche Angaben solche Unterlagen enthalten müssen, sowie welches Verfahren dafür vorgesehen ist.
Ausländer und Personen ohne eine bestimmte Staatsangehörigkeit (Staatenlose), die sich in Russland aufhalten, müssen sich bei den zuständigen Migrationsbehörden melden.
Verlässt die meldepflichtige Person ihren Aufenthaltsort, ist die Migrationsbehörde, bei der sie angemeldet wurde, darüber zu unterrichten.
Wer muss die zuständige Behörde über das Verlassen des Aufenthaltsorts durch den Ausländer/Staatenlosen informieren?
Die Behörde wird von der Empfangsperson, die dem Ausländer/Staatenlosen eine Unterkunft bereitstellt oder sein Arbeitgeber ist, unterrichtet.
Dies können sein:
- Russische Bürger,
- Ausländer oder Staatenlose mit Dauerniederlassungserlaubnis in Russland,
- juristische Personen und deren Zweigstellen,
- staatliche oder kommunale Behörden,
- Konsulate.
Was ist bei der Unterrichtung der Behörde zu beachten?
Das Unterrichtungsformular (Anlage 1 der besagten Verordnung) ist leserlich handschriftlich oder mit Hilfe eines Computers in russischer Sprache auszufüllen.
Es dürfen keine Korrekturen im Formular vorgenommen werden – durch Durchstreichen oder zum Beispiel mit einem Tintenkiller.
Die Unterlagen dürfen entweder über multifunktionale Zentren (MFZ) oder per Post oder unmittelbar bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Dabei muss die Empfangsperson, die die Behörde informiert, – bei dem jeweiligen MFZ, bei der Post oder bei der zuständigen Behörde selbst – ihren Ausweis vorlegen.
Sollten Sie sich für Migrationsfragen in Bezug auf Russland interessieren und detailliertere Informationen benötigen, beraten wir Sie gerne dazu.
© Maria Mikhaylova, LL.M.
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