Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

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NEWS: Wann gilt die Gewinnrepatriierungspflicht von russischen Währungsansässigen als erfüllt? Ein konkretes Beispiel im Währungsrecht gesetzlich geregelt

Russische Währungsansässige sind verpflichtet, die Rücküberweisung von Geldern zu gewährleisten, die sie nach einem grenzüberschreitenden Vertrag ins Ausland überwiesen haben und für die sie im Endeffekt keine Gegenleistung vom ausländischen Partner erhalten haben. Die Rückführung der Gelder muss auf ein bei einer russischen Bank geführtes Konto erfolgen. Das neue Änderungsgesetz zum Föderalen Gesetz „Über die Währungsregelung und Währungskontrolle“ vom 26. Juli 2019 Nr. 246-ФЗ legt explizit einen Fall fest, in dem diese Pflicht als erfüllt gilt.

Russische Währungsansässige können sich einer Bankgarantie Ihres Geschäftspartners bedienen.

Ihre Gewinnrepatriierungspflicht gilt als erfüllt, wenn auf ihr russisches Bankkonto die Zahlung aus einer Bankgarantie einfließt, welche dem ausländischen Vertragspartner nach den Bestimmungen der Föderalen Gesetze vom 5. April 2013 Nr. 44-ФЗ und vom 18. Juli 2011 Nr. 223-ФЗ ausgestellt wurde. Die Zahlung muss in der Höhe und binnen der Fristen erfolgen, die der jeweilige grenzüberschreitende Vertrag vorsieht.

Das besagte Änderungsgesetz befugt außerdem die Zentralbank der Russischen Föderation, die Liste von Personen, die aus der Gewinnrepatriierungspflicht ausgenommen werden, mitzubestimmen.

Sollte ihr Außenhandelsvertrag mit den Bestimmungen des russischen Währungsrechts abgestimmt werden, können Sie auf unsere Expertise in diesem Bereich zurückgreifen.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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