Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

NEWS: Neue Musterformulare für Anmeldung von Ausländern, die in Russland arbeiten

Seit 9. September 2019 gelten aktualisierte Regeln und Formulare für die Anmeldung von Ausländern, die in Russland arbeiten.

Folgende neue Musterformulare sind zu verwenden:
  • Antrag auf Ausführung der Arbeitstätigkeit als hochqualifizierter Spezialist,
  • Meldung der Anstellung von Ausländern oder Personen ohne eine bestimmte Staatsangehörigkeit (Staatenlosen) durch die Organisation, die Dienstleistungen zur Anstellung von ausländischen Bürgern in Russland anbietet,
  • Meldung der Pflichterfüllung zur Vergütungszahlung für hochqualifizierte Spezialisten,
  • Meldung des Abschlusses bzw. der Kündigung des Arbeitsvertrages, sowie unbezahlte Beurlaubung über den Zeitraum über einen Monat innerhalb eines Jahres für ausländische Bürger oder Personen ohne eine bestimmte Staatsangehörigkeit, die eine Ausbildung in Russland absolvieren,
  • Meldung des Ausbildungsabschlusses bzw. –abbruches oder der Gewährung eines Studienurlaubs einem ausländischen Bürger oder einer Person ohne eine bestimmte Staatsangehörigkeit, die ihre Ausbildung an einer russischen Hochschule absolviert,
  • Meldung des Abschlusses bzw. Der Kündigung des Arbeitsvertrages mit einem ausländischen Bürger oder einer Person ohne eine bestimmte Staatsangehörigkeit.
Für jedes der festgelegten Formulare sind eigene Fristen und Pflichtangaben vorgesehen.

Es handelt sich hierbei um die Verordnung des Innenministeriums Russlands vom 4. Juni 2019 Nr. 363. Die Verordnung vom 10. Januar 2018 Nr. 11 tritt dadurch außer Kraft.
Sollten Sie sich für Migrationsfragen in Bezug auf Russland interessieren und detailliertere Informationen benötigen, beraten wir Sie gerne dazu.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

Ihre Fragen richten Sie an uns bitte per E-Mail: info@lex-temperi.de.

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