NEWS: Die Niederlassungserlaubnis in Russland ist seit November 2019 unbefristet. Einige Ausländer benötigen keinen Voraufenthalt mit befristetem Titel
Seit 1. November 2019 gelten neue Regeln für die Dauerniederlassungserlaubnis in Russland. Die Änderungen betreffen Fristen und sonstiges Prozedere, zudem auch Ausnahmen aus dem Quotenerfordernis und Erfordernis des vorherigen Aufenthalts in Russland aufgrund einer befristeten Aufenthaltserlaubnis.
Wie lange gilt eine Niederlassungserlaubnis in Russland?
REGEL: Eine Niederlassungserlaubnis gilt in der Russischen Föderation seit November 2019 unbefristet.
AUSNAHME: Die einzige Ausnahme aus der vorgenannten Regel macht das Gesetz für ausländische hochqualifizierte Fachkräfte (hochqualifizierte Spezialisten / HQS) und ihre Familienmitglieder. Für sie wird die Niederlassungserlaubnis für die Dauer der zuvor erteilten Arbeitserlaubnis befristet.
Früher betrug die Gültigkeit der russischen Niederlassungserlaubnis fünf Jahre.
Es bestand allerdings die Möglichkeit, die Niederlassungserlaubnis zu verlängern.
Wann muss/darf eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden?
Der Antrag auf Erteilung einer Dauerniederlassungserlaubnis ist zu stellen:
- frühestens mit Ablauf von acht Monaten des ersten Aufenthaltsjahres in Russland aufgrund einer befristeten Aufenthaltserlaubnis und
- spätestens vier Monate vor dem Ablauf der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis. Früher waren dies sechs Monate.
Kann eine Niederlassungserlaubnis ohne eine vorherige Aufenthaltserlaubnis und den entsprechend langen Aufenthalt in Russland beantragt werden?
Art. 8 P. 2 des Föderalen Gesetzes „Über die Rechtsstellung ausländischer Staatsangehöriger in Russland“ vom 25. Juli 2002 Nr. 115-ФЗ legt die Liste von Personen fest, die eine Dauerniederlassungserlaubnis beantragen können, ohne vorher im Besitz einer russischen Aufenthaltserlaubnis zu sein.
Zu solchen Personen gehören unter anderem:
- Minderjährige Ausländer, deren Eltern oder sonstige gesetzliche Vertreter – ebenfalls ausländische Bürger – einen ständigen Wohnsitz in Russland haben,
- Ausländer, die nach dem russischen Staatsangehörigkeitsgesetz vom 31. Mai 2002 Nr. 62-ФЗ als „Träger der russischen Sprache“ anerkannt sind,
- Hochqualifizierte Spezialisten und ihre Familienmitglieder,
- Personen, die eine staatlich akkreditierte russische Hochschule mit Auszeichnung abgeschlossen haben,
- Ausländer, deren Eltern oder Kinder die russische Staatsbürgerschaft besitzen und ihren ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben,
- Ausländer, die auf dem Gebiet der RSFSR geboren wurden und ehemalige Bürger der UdSSR waren.
Welche Gebühren sind zu zahlen?
Die staatliche Gebühr für die Ausstellung einer Niederlassungserlaubnis erhöht sich von 3 500 auf 5 000 RUB.
Die besagten Änderungen wurden in das Föderale Gesetz „Über die Rechtsstellung ausländischer Staatsangehöriger in Russland“ sowie in das Steuergesetzbuch Russlands durch Änderungsgesetze vom 2. August 2019 Nr. 257-ФЗ und 258-ФЗ eingeführt.
© Maria Mikhaylova, LL.M.
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