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Ausländerrecht in Russland: Befristete Aufenthaltserlaubnis und Dauerniederlassungserlaubnis

Sie hegen den Wunsch nach Russland für immer und ewig zu übersiedeln und möchten sich informieren, welche Schritte Sie nun zu Ihrem begehrten Ziel gehen müssen? Dann ist dieser Beitrag für Sie genau richtig.

Damit Sie einen ständigen Wohnsitz in Russland begründen können, müssen Sie – ganz allgemein ausgedrückt – zwei Schritte unternehmen:

  • Erstens eine befristete Aufenthaltserlaubnis
  • und zweitens (danach) eine Dauerniederlassungserlaubnis beantragen.

Beachten Sie aber bitte, dass diese Vorgehensweise für Sie womöglich nachrangig sein wird, wenn für Sie eine solcher Sonderoptionen offen ist, wie

  • Aufenthaltstitel für Träger der russischen Sprache,
  • Wiedererlangung der russischen Staatsbürgerschaft im vereinfachten Verfahren
  • und Verlegung des Wohnsitzes nach Russland im Rahmen des Programms der Übersiedlung von Landsleuten.

Diese Optionen haben zwar die Erlangung der russischen Staatsbürgerschaft im Vordergrund, aber sie decken auch einen dauerhaften Aufenthalt in Russland ab.

Darüber hinaus dürfen einige Gruppen von Ausländern sofort eine Niederlassungerlaubnis beantragen, ohne also vorher im Besitz der befristeten Aufenthaltserlaubnis zu sein.

Im Folgenden erläutern wir die Details zu beiden Schritten auf dem „allgemeinen“ Weg zum ständigen Wohnsitz in Russland:

BEFRISTETE AUFENTHALTSERLAUBNIS

Wo und wie beantragen Sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für Russland?

Als Grundregel im russischen Ausländerrecht gilt, dass befristete Aufenthaltsgenehmigungen zwar ohne Angabe des konkreten Aufenthaltszwecks und sogar auch ohne Einkommensnachweis, aber nur im Rahmen der durch die Regierung festgelegten Quote erteilt werden können.

Die Quote wird jährlich für jede russische Region festgesetzt. Die Erlangung der zeitweiligen (befristeten) Aufenthaltserlaubnis ist daher im konkreten Jahr nur möglich, solange die regionale Quote nicht ausgeschöpft ist.

Für bestimmte Gruppen von Antragstellern werden befristete Aufenthaltsgenehmigungen im Ausnahmeverfahren quotenunabhängig erteilt.

Diese Ausnahmefälle der Quotenbefreiung sind gesetzlich aufgelistet.

Möchten Sie wissen, ob für Sie einer der Fälle der Quotenbefreiung gilt, dann wenden Sie sich an uns: info@lex-temperi.de.
Wir beraten Sie gern zu moderaten Preisen.

Wo ist die befristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen?

Für die Antragstellung sind Ihnen zwei Wege offen:

1. Für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis können Sie einen Antrag mit beigefügten vollständigen Unterlagen bei der Hauptverwaltung für Migrationsfragen des russischen Innenministeriums in der jeweiligen russischen Region stellen. Dafür müssen Sie sich legal auf dem Territorium Russlands befinden. Die Art des Visums ist hierbei irrelevant.

2. Den Antrag können Sie auch bei dem für Sie zuständigen Konsulat der Russischen Föderation in Deutschland einreichen.
Wird dem Antrag stattgegeben, erhalten Sie ein Visum für 4 Monate, mit dem Sie nach Russland einreisen und die Aufenthaltserlaubnis bekommen können.

Welche Unterlagen benötigen Sie dazu:
  • Das ausgefüllte Antragsformular in zweifacher Ausfertigung;
Tipp zu Formularen:

Wenn Sie sich beim Ausfüllen der Formulare unsicher sind, drucken Sie sie am besten mehrmals aus und füllen sie dann unterschiedlich aus. Wegen eines auch nur extrem geringen Formfehlers wird man Sie sonst sofort abweisen. Denn Formalismus ist in russischen Behörden immer noch vorherrschend.

Migrationsämter bieten in der Regel auch kostenpflichtige Hilfe beim Ausfüllen der Dokumente an. Wir empfehlen mit Nachdruck, diesen Service zu nutzen.

  • Zwei Fotos 35 x 45 mm, Schwarz-Weiß oder in Farbe. Sollten Sie eine Brille tragen – mit aufgesetzter Brille;
  • Ausweis;
  • Führungszeugnis (darf nicht älter als 3 Monate sein), welches bestätigt, dass Sie keine Vorstrafen haben. Das Dokument muss von einem dazu bevollmächtigten Organ des Staates ausgestellt sein, in welchem der Antragsteller ständigen Aufenthalt hat;
  • Ärztliche Bescheinigungen, die bestätigen, dass Sie weder drogenabhängig sind, noch an einer Krankheit leiden, die durch das Humane Immundefizienz-Virus ausgelöst wurde (HIV-Infektion), noch eine andere Infektionskrankheit haben. Solche Bescheinigungen sind in der Regel drei Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig; es ist empfehlenswert, die erforderlichen Untersuchungen in Russland zu machen. So ersparen Sie sich Beglaubigungen und Übersetzungen;
  • Zeugnis über Kenntnisse der russischen Sprache, russischen Geschichte und Grundzüge des russischen Rechts. Von der Einreichung dieses Zeugnisses sind allerdings Männer über 65 Jahre, Frauen über 60 Jahre, Teilnehmer staatlicher Programme und deren Familienangehörige befreit;
  • Anmeldung;
  • Migrationskarte;
  • Krankenversicherung;
  • Verwaltungsgebühr (ca. 1 600 RUB).

Ausländische Unterlagen erfordern eine Apostille und notarielle Beglaubigung.
Alle Unterlagen auf Deutsch müssen ferner durch einen vereidigten Übersetzer ins Russische übersetzt werden und die Übersetzung muss notariell beglaubigt werden.

Kann der Antrag abgelehnt werden?

Eine Ablehnung kann erfolgen, wenn:

  • ein Verstoß gegen Form und Inhalt des Antrags vorliegt,
  • ein tatsächlicher Fehler bei persönlichen Angaben vorliegt,
  • erforderliche Unterlagen nicht eingereicht wurden oder es wurden Unterlagen eingereicht, die den Gesetzesanforderungen nicht entsprechen,
  • die Quote erschöpft ist.

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, können Sie mit dem Ablauf eines Jahres ab der Ablehnung einen Antrag wiederholt stellen.

Kommunikation mit der Migrationsbehörde in Russland

Das Gesetz verpflichtet den ausländischen Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis jährlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Ablauf jedes auf den Erhalt der Aufenthaltserlaubnis folgenden Jahres die Migrationsbehörde über seinen Aufenthalt zu benachrichtigen. Dieser Benachrichtigung sind Unterlagen beizulegen, die die Höhe und Quelle Ihres Einkommens im jeweiligen Jahr (Rentenbescheinigung) belegen. Die Benachrichtigung hat persönlich oder elektronisch bei der Behörde zu erfolgen, die die Aufenthaltserlaubnis erteilt hat.

Gültigkeitsdauer

Gemäß Art. 6 Abs. 1 des Föderalen Gesetzes Nr. 115-ФЗ vom 25. Juli 2002 „Über Rechtsstellung von Ausländern in der Russischen Föderation“ wird eine befristete Aufenthaltserlaubnis („разрешение на временное проживание“) für drei Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Es folgt der Umtausch in die Dauerniederlassungserlaubnis.

Eine Dauerniederlassungserlaubnis kann aber bereits nach einem Jahr Aufenthalt in Russland beantragt werden.

In der Regel müssten Sie auch tatsächlich zwölf Monate in Russland gelebt haben, bevor Sie eine Dauerniederlassungserlaubnis beantragen. Sie dürfen zwar aus- und wieder einreisen. Allerdings nicht für lange Zeiträume.

Wenn Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben und länger als sechs Monate außerhalb Russlands wohnen, kann Ihnen die Erlaubnis entzogen werden. Einer der Ablehnungsgründe für eine Niederlassungserlaubnis ist ebenfalls der Aufenthalt außerhalb Russlands länger als 6 Monate. Gemeint ist ein ununterbrochener 6-monatiger Aufenthalt nicht in Russland.

Die Informationen über Ihren Aufenthalt in anderen Staaten müssen Sie bei der jährlichen Benachrichtigung der Migrationsbehörde vorlegen.

DAUERNIEDERLASSUNGSERLAUBNIS

Wo, wie und wann beantragen Sie die Dauerniederlassungserlaubnis?

Wer im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis ist, kann eine Dauerniederlassungserlaubnis („вид на жительство“) beantragen.

Die Dauerniederlassungserlaubnis ist seit November 2019 unbesfristet. Früher wurde sie für fünf Jahre erteilt, konnte aber beliebig oft verlängert werden.

GRUNDREGEL: Die Voraussetzung für die Dauerniederlassungserlaubnis ist der vorhergehende zeitweilige Wohnsitz in Russland für mindestens ein Jahr auf der Grundlage einer befristeten Aufenthaltserlaubnis. Dabei muss der Antrag spätestens sechs Monate vor Ablauf der befristeten Aufenthaltserlaubnis gestellt werden.

AUSNAHMEN: Einigen Ausländern steht es offen, die unbefristete Niederlassungserlaubnis auch ohne vorherigen Aufenthalt mit der befristeten Aufenthaltserlaubnis zu bentragen. Mehr hierzu erfahren Sie hier.

Die Bearbeitungsfrist beträgt 6 Monate.

Der Antrag ist bei der Migrationsbehörde zu stellen, die Ihnen die befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt hat.

Welche Unterlagen werden dafür benötigt?
  • Das ausgefüllte Antragsformular in zweifacher Ausfertigung;
  • Vier Fotos 35 x 45 mm, Schwarz-Weiß oder in Farbe. Sollten Sie eine Brille tragen – mit aufgesetzter Brille;
  • Ausweis;
  • Einkommensnachweis (Rentnerausweis, Rentenbescheinigung);
  • Ärztliche Bescheinigungen, die bestätigen, dass Sie weder drogenabhängig sind, noch an einer Krankheit leiden, die durch das Humane Immundefizienz-Virus ausgelöst wurde (HIV-Infektion), noch eine andere Infektionskrankheit haben. Solche Bescheinigungen sind in der Regel drei Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig;
  • Zeugnis über Kenntnisse der russischen Sprache, russischen Geschichte und Grundzüge des russischen Rechts. Das Zeugnis muss von Männern über 65 Jahre, Frauen über 60 Jahre, Teilnehmern staatlicher Programme und deren Familienangehörigen allerdings nicht eingereicht werden;
  • Verwaltungsgebühr (ca. 3 500 RUB).
Welche Pflichten hat der Ausländer zu erfüllen?

Ähnlich wie bei der befristeten Aufenthaltserlaubnis muss ein Ausländer mit Dauerniederlassungserlaubnis jährlich einen Nachweis seines Wohnsitzes in der Russischen Föderation vorlegen.

Die Einreichung dieses Nachweises kann auch in elektronischer Form erfolgen. Am Ende jedes fünften Jahres ist die Meldung allerdings nur persönlich einzureichen.

Kann die Niederlassungserlaubnis verloren gehen?

Die Niederlassungserlaubnis erlischt, wenn der Nachweis des ständigen Wohnsitzes für zwei aufeinander folgende Kalenderjahre unterbleibt.

Ferner erlischt die Niederlassungserlaubnis, wenn sich der Ausländer länger als insgesamt sechs Monate pro Kalenderjahr außerhalb der Russischen Föderation aufhält. In bestimmten gesetzlich definierten Fällen ist die Abwesenheit von über sechs Monate unschädlich (z.B. wenn dienstliche Bedürfnisse, Pflege- oder Todesfall in der Familie nachgewiesen werden).

Wir beraten Sie gerne zu weiteren Fragen bezüglich der Übersiedlung nach Russland.

© Maria Mikhaylova, LL.M.
© Dr. Olga Kylina

Kontaktieren Sie uns per E-Mail: info@lex-temperi.de

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