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NEWS: Kürzere Fristen auf dem Weg zur russischen Staatsbürgerschaft für qualifizierte Spezialisten

Seit dem 2. Oktober 2019 gelten in Russland verkürzte Arbeitsfristen, mit deren Ablauf Ausländer – qualifizierte Spezialisten – einen Einbürgerungsantrag stellen können.

Das russische Staatsangehörigkeitsgesetz vom 31. Mai 2002 Nr. 62-ФЗ sieht in Art. 14 Fälle vor, in denen Ausländer die russische Staatsbürgerschaft in einem vereinfachten Verfahren erlangen können.

So sind solche ausländischen Bürger, die

  • über eine bestimmte berufliche Qualifikation (z.B. Ärzte, Ingenieure, Fräser*) verfügen und
  • eine gewisse Zeit vor der Antragstellung eine entsprechende berufliche Tätigkeit in Russland ausgeübt haben,

berechtigt, die russische Staatsangehörigkeit zu erlangen, ohne davor aufgrund einer Niederlassungserlaubnis innerhalb von fünf Jahren ununterbrochen in Russland gelebt zu haben.

Früher betrug die Mindestdauer der Arbeitstätigkeit der betroffenen Personen in Russland vor der Antragstellung drei Jahre.

Seit Oktober 2019 gilt die verkürzte Frist von einem Jahr.

Diese Änderung wurde in das Staatsangehörigkeitsgesetz durch das Föderale Gesetz vom 3. Juli 2019 Nr. 165-ФЗ eingeführt.

* Die vollständige Liste finden Sie im Beschluss des Ministeriums für Arbeit und sozialen Schutz der Russischen Föderation vom 13. Juli 2015 Nr. 446н.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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