NEWS: Wie bekomme ich einen Auszug aus den russischen Handelsregistern? Nun ist das Prozedere amtlich geregelt
Das Finanzministerium Russlands legte das Verfahren für die Erteilung von Auskünften aus den russischen Handelsregistern, nämlich aus dem für juristische Personen (EGRUL) sowie dem für Einzelunternehmer (EGRIP), fest.
Die Auskunft kann positiv oder negativ sein. Unter einer negativen Auskunft ist ein Nachweis zu verstehen, dass in dem jeweiligen Register keine Informationen zur betroffenen Person enthalten sind.
Wer kann eine Auskunft aus dem russischen Handelsregister beantragen?
Einen Antrag auf Auskunftserteilung kann jede Person stellen, die ein berechtigtes Interesse hat.
Was muss der Antragsteller zur ihn interessierenden Person angeben, um eine Auskunft zu bekommen?
In dem Antrag auf Auskunftserteilung aus dem Handelsregister sind folgende Informationen zur Person, über die Auskunft erteilt werden soll anzugeben:
- den Firmennamen der juristischen Person oder den Vor- und Nachnamen des Einzelunternehmers und/oder
- Handelsregisternummer oder
- Steueridentifikationsnummer.
Außerdem muss der Antrag Angaben zum Antragsteller enthalten, und zwar:
- den Vor- und Nachnamen,
- die Ausweisnummer des Antragstellers, falls unter anderem die Wohnanschrift des Einzelunternehmers angefragt werden,
- den Firmennamen, Handelsregisternummer oder Steuer-ID, falls der Antragsteller eine juristische Person ist.
In welcher Form und innerhalb welcher Frist bekommen Sie eine Auskunft?
Die entsprechenden Angaben oder Dokumente zu einem bestimmten Unternehmen, welches ins EGRUL/EGRIP eingetragen ist, werden elektronisch in Form eines Auszugs oder schriftlich bereitgestellt.
Elektronischer Auszug
Eine Auskunft in Form eines elektronischen Dokuments erfolgt im Online-Modus entweder über das Bürgerservice-Portal* oder über die offizielle Webseite des russischen Föderalen Steuerdienstes, wobei die gängige Quelle hierfür die Webseite des Föderalen Steuerdienstes ist (https://egrul.nalog.ru/index.html).
Der Abruf des Auszugs erfolgt mittels des Services „Erteilung der Auskunft aus dem EGRUL / EGRIP über konkrete juristische Person / konkreten Einzelunternehmer in Form eines einheitlichen Dokuments“ (russisch: сервис „Предоставление сведений из ЕГРЮЛ / ЕГРИП о конкретном юридическом лице / индивидуальном предпринимателе в форме единого документа“).
Der jeweilige Auszug wird sofort nach Absendung des Antrags zum Download verfügbar. Der elektronisch erstellte Auszug ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, gilt laut ausdrücklichem Vermerk auf der letzten Seite des Auszugs als offizielles Dokument und hat dementsprechend die erbindlichkeit einer offiziellen Urkunde.
Schriftliche Auskunft
Ist der elektronische Auszug aus irgendwelchen Gründen nicht ausreichend, kann bei jedem zur Auskunftserteilung befugten Steueramt eine schriftliche Auskunft bestellt werden. Reguläre Bearbeitungszeit: Die Auskunft ist binnen 5 Tagen zu erteilen.
Sollten Sie einen Eilantrag gestellt haben, muss die Auskunft innerhalb eines Tages erteilt werden.
Es handelt sich hierbei um den Beschluss des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 5. August 2019 Nr. 121н.
* Einheitliches Portal der staatlichen und kommunalen Dienstleistungen, russisch – «Единый портал государственных и муниципальных услуг».
© Maria Mikhaylova, LL.M.
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