Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

Aktuelles

NEWS: Beschäftigung von Ausländern in Russland - ab 2019 neue Pflichten für Arbeitgeber

Die in Russland tätigen Arbeitgeber sind ab 2019 verpflichtet zu kontrollieren, dass ihre ausländischen Mitarbeiter sich an das im Aufenthaltstitel angegebene Ziel der Einreise nach Russland halten und das Land rechtzeitig verlassen.

Diese in Art. 16 des Föderalen Gesetzes Nr. 115-ФЗ vom 25. Juli 2002 „Über den Rechtsstatus der Ausländer in der Russischen Föderation“ festgelegte Regelung tritt am 16. Januar 2019 in Kraft.

Wie die Arbeitgeber vorzugehen haben, damit die besagte Pflicht erfüllt ist, bestimmt die Regierung Russlands durch eine Verordnung. Der Verordnungsentwurf wurde vom Innenministerium erarbeitet und befindet sich derzeit in der Phase „Öffentliche Besprechung“ bei der russischen Regierung*.

Die Verordnung sieht zum Beispiel folgende Maßnahmen für Arbeitgeber vor:

NEWS: Erhöhung der Mehrwertsteuer in Russland auf 20 Prozent zu Beginn 2019

In Russland wurde schon seit langer Zeit über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer diskutiert. Das Finanzministerium hatte sogar vorgeschlagen, den Regelsteuersatz von 18 auf 22% anzuheben. Diese Maßnahme wurde zwar lange verworfen. Nun wird in Russland mit Wirkung zum 1. Januar 2019 der Regelmehrwertsteuersatz von derzeit 18 auf 20 Prozent erhöht. Der russische Staat braucht Geld für Umsetzung der Putins „Mai-Dekrete“*. Durch diese viel Aufregung und Kritik hervorgebrachte Maßnahme erhofft er sich zusätzliche Einnahmen von ca. 600 Milliarden Rubel.

Betroffen sind auch Warenimporte. Durch die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf 20 % erhöht sich auch die Einfuhrumsatzsteuer auf 20 %.

NEWS: Reform des Leasings in Russland steht an

Das russische Finanzministerium schlägt vor, die Leasing-Normen des russischen Zivilgesetzbuchs komplett neu zu fassen. Der Entwurf liegt zur öffentlichen Besprechung vor. Was sind nun die wichtigsten Punkte der anstehenden Reform?

Neues Konzept: Leasing ist keine Miete

NEWS: Ausländische Steuerbehörden werden an Steuerprüfungen russischer Unternehmen teilnehmen können

Das Föderale Steueramt Russlands erarbeitete ein Dokument zum Verfahren von Steuerprüfungen unter Mitwirkung ausländischer Steuerbehörden. Entwurf dieses Dokuments wurde bereits bei der russischen Regierung eingereicht. Die neue Regelung hat zum Ziel, den internationalen Informationsaustausch in Steuersachen zwischen Behörden zu beschleunigen und zu erleichtern. Für international tätige Unternehmen könnte sich diese Entwicklung als Lösung mancher Unstimmigkeiten und Probleme bei parallel laufender Besteuerung in mehreren Staaten auswirken.

ANKÜNDIGUNG: Internationales Forum der Unternehmer der Ostseeregion in Swetlogorsk bei Kaliningrad am 12. Oktober 2018

Russland ist traditionell ein wichtiger Handelspartner für Deutschland. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Wirtschaft beider Länder Interesse daran hat, diese Beziehungen noch auszubauen. Wir wollen Unternehmen aus Deutschland dabei unterstützen, auf dem russischen Markt erfolgreich zu sein. Deshalb bieten wir vom 11. bis 13. Oktober 2018 eine Kooperationsanbahnungsreise nach Kaliningrad mit dem Besuch und Teilnahme am Internationalen Forum der Unternehmer der Ostseeregion an.

Das Forum der Unternehmer der Ostseeregion wird vom Kaliningrader Fond zur Unternehmensförderung unter der Schirmherrschaft des Gouverneurs des Kaliningrader Gebiets Anton Alikhanov organisiert.

An der Veranstaltung werden Unternehmer aus verschiedenen Branchen wie Industrie, fischverarbeitende Betriebe, Landwirtschaft, Baugewerbe, Bernsteinindustrie, Schiffbau und Tourismus teilnehmen.

NEWS: Werden bald die Lizenzurkunden auf Papier abgeschafft?

Verschiedene Tätigkeiten im unternehmerischen Bereich sind in Russland lizenzpflichtig. Eine Lizenz wird üblicherweise als eine Papierurkunde ausgehändigt. 2017 wurden von russischen Behörden nach den Angaben des russischen Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung ca. 234 000 Lizenzanträge bearbeitet. Und es wurden nur 7 000 Bescheide in elektronischer Form erlassen. Im Lichte der fortschreitenden Digitalisierung müssen diese administrativen Prozesse nun optimieret werden.

Das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung reichte bei der Regierung der Russischen Föderation einen Gesetzentwurf zur vollständigen Abschaffung von „Papier“-Lizenzurkunden für juristische Personen und Einzelunternehmer ein. Stattdessen bleibt eine bloße Eintragung in das jeweilige Lizenzregister. Die Auskünfte aus dem betroffenen Register sollen frei zugänglich sein.

NEWS: Formalisierte Umweltsteuer statt unübersichtlicher Umweltgebühr

Das Finanzministerium Russlands erarbeitete einen neuen Gesetzentwurf, mit dem eine neue Steuer in das russische Steuergesetzbuch eingeführt werden soll. Die Umweltsteuer tritt an die Stelle der Umweltgebühr – einer steuerähnlichen Zahlung wegen Umweltbeeinträchtigungen. Geplant ist, dass die besagte Änderung im Jahr 2020 in Kraft tritt.

Die Verankerung der Steuer im Steuergesetzbuch bezweckt unter anderem eine effizientere Erhebung von Zahlungen in diesem Bereich. 2017 beliefen sich die Haushaltseinnahmen aus umweltbezogenen Gebühren auf 14,2 Mio. RUB.

Steuerlast betrifft Unternehmen, deren Tätigkeit auf dem russischen Territorium mit Umweltbeeinträchtigungen verbunden ist.

NEWS: Steueramt Russlands gibt wichtige Informationen über russische Firmen bekannt

Am 1. August 2018 veröffentlichte das russische Steueramt die ersten Daten über Unternehmen, die bislang nicht öffentlich zugänglich waren. Die Informationen sind unter „Offene Daten“ («Открытые данные») auf der offiziellen Web-Seite des Steueramtes zu finden. Sie sollen Überprüfung von Kontrahenten erleichtern.

Derzeit sind folgende Informationen über juristische Personen frei zugänglich:

  • durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (Stand: 2017),
  • Liste von Firmen, bei denen ein besonderes Steuerregime angewandt wird (Stand: 31. Dezember 2017),
  • Zugehörigkeit einer konsolidierten Gruppe von Steuerzahlern (Stand: 31. Dezember 2017).

Geplant ist, bis Ende 2018 folgende Daten zu veröffentlichen:

NEWS: Ab 2019 ist digitale Eintragung von juristischen Personen und Einzelunternehmern ins Handelsregister kostenlos

Das Föderale Gesetz Nr. 234-ФЗ vom 29. Juli 2018 führt ins russische Steuergesetzbuch eine neue Ausnahme aus der Gebührenpflicht ein.

Die Gebühr bei einem elektronischen Antrag auf Eintragung einer juristischen Person oder eines Einzelunternehmers ins russische Handelsregister wird ab dem 1. Januar 2019 auf null reduziert.

Heute muss man noch für die Eintragung einer juristischen Person eine Gebühr in Höhe von 4 000 RUB und für die Eintragung eines Einzelunternehmers 800 RUB bezahlen (Art. 333.33 Abs. 1 Nr. 1, 6 des Steuergesetzbuches Russlands).

Die Gebühr für die Eintragung von Änderungen in Gründungsunterlagen einer juristischen Person und für die Abmeldung eines Einzelunternehmers ist ebenfalls nicht zu zahlen, falls der Antrag elektronisch gestellt wird. Momentan beträgt die Gebühr jeweils 800 RUB und 160 RUB.

NEWS: Ab 2020 müssen sich Hersteller organischer Produkte auf neue Regeln bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten einstellen

Am 3. August 2018 wurde das Föderale Gesetz Nr. 280-ФЗ veröffentlicht, das Lagerung, Transport und Handel mit organischen Lebensmitteln sowie ihre Herstellung regelt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Laut dem neuen Gesetz müssen die Hersteller Folgendes berücksichtigen:

Seiten