NEWS: Neue Regeln zu Speziellen Investitionsverträgen (SIV 2.0)
Neben den Verträgen über Schutz und Förderung von Kapitalanlagen, die das russische Finanzministerium als Mittel zur Anwerbung von Investitionen in einem vorbereitenden Gesetzentwurf vorschlägt, wird an einer anderen Front ein neuer Mechanismus im Investitionsbereich erarbeitet, und zwar der so genannte SIV 2.0 (russisch – СПИК 2.0). SIV 2.0 steht für spezielle Investitionsverträge und ist eine logische Fortsetzung von „Speziellen Investitionsverträgen der ersten Generation“. Der Gesetzentwurf* wurde vom Ministerium für Industrie und Handel Russlands vorbereitet und bei der russischen Regierung eingereicht.
Wie kommt ein SIV zustande?
Der neue SIV soll sowohl auf Initiative eines Investors, als auch auf Anhieb des Staates abgeschlossen werden. Es soll auch möglich sein, einen SIV mit einer Investorengruppe abzuschließen.
Den Antrag auf Abschluss eines SIV erwartet ein Auswahlverfahren. Die Auswahlkommission soll die Nachfrage bezüglich der betroffenen Produktion auf dem internationalen Markt sowie erwartete Exportvolumen beurteilen.
Welche Kriterien müssen die Investitionsprojekte erfüllen?
- Die Produktion darf keine in Russland herstellenden Entsprechungen haben;
- Das jeweilige Investitionsprojekt muss zu der Entwicklung des Föderationssubjekts beibringen, in dem es umgesetzt wird.
Wird ein Antrag auf Abschluss eines SIV eingereicht, ist er nur dann anzunehmen, wenn die Investitionssummen die Ausgaben und die dem Haushalt entgangenen Einnahmen übersteigen.
In der nächsten Zeit soll die Regierung Russlands die endgültige Fassung des Gesetzentwurfs gestalten, in der er eventuell bei der Staatsduma landet.
* Es handelt sich hierbei um den Gesetzentwurf Nr. 01/05/08-18/00082853, der unter https://regulation.gov.ru/projects#kinds=6&search=%D0%BE%20%D0%BF%D1%80%... zugänglich ist.
© Maria Mikhaylova, LL.M.
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