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NEWS: Das Kryptogeld wird in Russland bald gesetzlich geregelt

Bei der russischen Staatsduma wurde am 20. März 2018 ein Gesetzentwurf zur Regelung der Kryptowährung eingereicht (1). Der Gesetzentwurf „Über die digitalen Finanzaktiva“ führt solche Begriffe wie „Kryptowährung“ und „Token“ ein und klärt die Unterschiede zwischen beiden auf.

Das Gesetz wird die Verhältnisse regeln, die bei der Erzeugung, Aufbewahrung sowie dem Verkehr von digitalen Finanzaktiva entstehen. Außerdem widmet sich das Gesetz Rechten und Pflichten aus den „Smart Contracts“. Eine Vorschrift in dem Gesetz dient vollständig der Erläuterung der Begriffe: Mining, Kryptowährung, Token, Smart Contract, Wallet werden hier definiert.

So versteht man zum Beispiel unter Mining die Tätigkeit, die auf die Erstellung von Kryptowährungen gerichtet ist. Mining gilt als unternehmerische Tätigkeit, wenn die den Mining ausführende Person die von der Regierung Russlands bestimmte Grenze des Stromverbrauchs innerhalb von 3 Monaten überschreitet.

Token und Kryptowährungen werden laut dem Gesetz als Vermögen anerkannt. Eine Kryptowährung ist demgemäß eine Art digitale Aktiva, die nach einem bestimmten Algorithmus erstellt und in einem speziellen Register eingetragen wird. Das ist also das eigentliche Kryptogeld. Ein Token wird zur Heranziehung von Investitionen im Rahmen von ICOs (Initial Coin Offerings) generiert und ebenfalls in dem Register eingetragen. Manche vergleichen die Token mit Aktien oder Wertpapieren. Ein nicht qualifizierter bzw. nicht professioneller Investor (2) darf bei den ICOs Token im Wert von max. 50 000 RUB kaufen.

Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, das Kryptogeld in Rubel oder andere (ausländische) Währungen umzutauschen. Die genauen Bedingungen dafür sollen allerdings von der russischen Zentralbank gemeinsam mit der Regierung Russlands festgelegt werden.

Der Gesetzentwurf erkennt die digitalen Finanzaktiva NICHT als gesetzliches Zahlungsmittel in Russland an.

Im Moment lässt es sich noch nicht beurteilen, ob die Abgeordneten der Staatsduma den Entwurf in dieser Fassung verabschieden und welche Folgen dies für die Kryptobranche haben wird.

(1) Der Gesetzentwurf (Законопроект № 419059-7 «О цифровых финансовых активах») ist unter http://sozd.parlament.gov.ru/bill/419059-7 abrufbar.
(2) Im Sinne des Föderalen Gesetzes „Über den Wertpapiermarkt“: Zu den qualifizierten Investoren gehören z.B. professionelle Wertpapiermarktteilnehmer, Clearingorganisationen, Kreditinstitutionen usw. S. dazu Art. 51.2 dieses Gesetzes.

Quelle: https://pravo.ru/news/201183/?desk_news

Maria Mikhaylova

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