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NEWS: Das neue russische Gesetz über die Zollregelung ist in Kraft getreten

Seit dem 1. Januar 2018 gilt für alle Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) der neue Zollkodex. Der Zollkodex verweist bezüglich mancher Fragen auf innerstaatliche Regelung. Zur Umsetzung dieser Verweise erließ der russische Gesetzgeber das neue Föderale Gesetz Nr. 289-ФЗ vom 3. August 2018 „Über die Zollregelung in der Russischen Föderation“ (fortan Zollgesetz). Die meisten Vorschriften des Gesetzes gelten bereits seit dem 4. September 2018.

Wesentliche Regelungen des Zollgesetzes:

  • Zollbehörden dürfen nun Vorabentscheidungen zu den Methoden bei der Bestimmung des Zollwertes für Einfuhrartikel erlassen;
  • Die Fristen für Erlass von Vorabbescheiden sind verkürzt. So ist der Vorabbescheid zur Klassifizierung von Waren innerhalb von 60 statt 90 Tagen (nach der alten Regelung) ab dem Zeitpunkt der Antragstellung zu erlassen;
  • Zollzahler können einen Zahlungsaufschub für einen Monat bekommen;
  • Die Zollbehörden sind berechtigt, die Unwirksamkeit eines Geschäfts oder die Liquidation einer Firma gerichtlich zu erstreiten.

Das Gesetz enthält auch weitere detaillierte Regelungen. Manche davon treten erst 2019 bzw. 2022 in Kraft. So kommen ab 2019 die Normen zur Anwendung, welche die elektronische Interaktion zwischen Zollbehörden und ihren Zahlern regeln. Ab 2022 können Entscheidungen von Zollbehörden auf digitalem Weg angefochten werden.

Das Ziel des Gesetzes ist die Verfahrensbeschleunigung und die Verstärkung der Warenkontrolle.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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