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Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU): Bestandsaufnahme

Vorgeschichte

Die Bemühungen um eine wirtschaftspolitische Integration auf dem postsowjetischen Raum sind bereits seit Monaten ein lebhaftes Thema. 2014 gründeten Russland, Belarus und Kasachstan die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU). Diese Gemeinschaft, deren Idee auf die Rede des kasachischen Präsidenten Nursultan Nasarbajew an der Moskauer Staatlichen Universität aus dem Jahr 1994 zurückzuführen ist, ist eine kontinuierliche Fortsetzung der mit der Gründung der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft (EAWG) und deren Tochter namens „Zollunion“ begonnenen Arbeit.

Um es in Erinnerung zu bringen, wurde die Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft 2000 ins Leben gerufen. In deren Rahmen entstand das gemeinsame Zollgebiet mit einer Freihandelszone (Zollunion). An der Zollunion haben sich Kasachstan, Russland und Belarus beteiligt, die am 6. Oktober 2007 einen entsprechenden internationalen Vertrag unterschrieben haben. In der Tat haben diese Länder es geschafft, einen zollfreien Raum mit einheitlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln. Die Zollunion ist seit dem 1. Januar 2010 rechtskräftig geworden. Diese drei Staaten sind dann recht schnell den nächsten Schritt in Richtung der wirtschaftlichen Integration gegangen. Nach einigen vorbereitenden Zwischenschritten wurde am 29. Mai 2014 der Vertrag zur Gründung der Eurasischen Wirtschaftsunion von Putin, Lukaschenko und Nasarbajew unterzeichnet. Die Initiative wurde zeitnah von zwei weiteren Spielern aufgegriffen: Armenien und Kirgisistan traten der EAWU bei. Der Gründungsvertrag ist seit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Doch in vollem Umfang soll die Union erst ab 2025 funktionieren.

Heute beantworten wir einige Fragen, um in Bezug auf diese Gemeinschaft ein Mehr an Klarheit zu schaffen.

Was ist nun die EAWU?

Die Eurasische Wirtschaftsunion ist als Zusammenschluss von Staaten im eurasischen Großraum zu einem Binnenmarkt mit unifizierten Zollregeln gedacht. Neben der Abschaffung von Zollgebühren und Zollkontrollen an den Innengrenzen (die bereits im Rahmen der Zollunion erreicht wurde) wird ein ungehinderter Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmerfreizügigkeit angestrebt. Das Vorbild der Eurasischen Wirtschaftsunion ist die EU. Durch die bewusste Berücksichtigung von soliden Erfahrungen bei der Gründung der Europäischen Union soll der Aufbau der EAWU wesentlich schneller verlaufen.

Die Union soll bei heutigem Stand der Dinge ausschließlich wirtschaftlichen Zwecken dienen. Nasarbajew und Lukaschenko sprechen sich gegen eine politische Fusion aus und sind der Meinung, dass alle Bereiche, die über eine ökonomische Zusammenarbeit hinausgehen, in der Wirtschaftsunion keine Relevanz bekommen sollen. Auch die Idee einer Währungsunion auf der Rubel-Basis wurde bislang als frühzeitig abgelehnt.

In welcher Form ist die EAWU gegründet?

Die Union ist eine zwischenstaatliche Organisation mit eigener internationaler Rechtspersönlichkeit und somit ein selbständiges Subjekt des Völkerrechts.

Organe der Union

  • der Höchste Eurasische Wirtschaftsrat;
  • der Eurasische Wirtschaftsrat auf der Regierungsebene;
  • die Eurasische Wirtschaftskommission;
  • das Gericht der EAWU.

Ein gemeinsames Parlament wurde hingegen nicht gegründet, weil bislang eben kein politischer Zusammenschluss gewünscht ist.

Entwicklungsaussichten

Die Eurasische Wirtschaftsunion ist eine offene Gemeinschaft, welcher auch weitere Länder beitreten können. Nach den ersten Erfolgen der Union mit dem Betritt von Armenien und Kirgisistan ist die Lage im eurasischen Großraum eher spannend als klar. Als ein wahrscheinlicher Beitrittskandidat gilt Tadschikistan, der sich bereits an der EAWG beteiligt hat. Mit Vietnam wurde am 29. Mai 2015 ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Manche weitere Länder, etwa China, Iran, Indien, Israel und Pakistan, haben ihr Interesse an einem ähnlichen Modell der wirtschaftlichen Kooperation bekundet. Seit dem 1. April 2016 wird zwischen Russland und Thailand über eine Freihandelszone verhandelt. Die Türkei wurde eingeladen der Zollunion beizutreten. Weitere Entwicklungen sind abzuwarten.

© Dr. Olga Kylina

Für Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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Tel.: 0851 987 21 75

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