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NEWS: Russland schafft mehr Ordnung bei steuerähnlichen Abgaben - mehr Sicherheit für Steuerzahler

Auch Quasi-Steuern müssen stabil und vorhersehbar sein. Die Regierung Russlands beauftragte das Finanzministerium und das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, mit dem bestimmte Gebühren, die den Steuern besonders nah sind, ins russische Steuergesetzbuch eingeführt werden sollen. Darüber hinaus wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die Vorschläge zur Systematisierung und Vereinheitlichung aller nicht als Steuern bezeichneten Zahlungen vorbereiten soll.

Einzelne Quasi-Steuern – nämlich

  • Umwelt- und Abwrackgebühr,
  • LKW-Maut (auch „Platon“-Gebühr genannt),
  • Gebühr für Nutzung von Telekommunikationensnetzen,
  • Kurtaxe
  • sowie Entschädigung für Umweltbelastungen

sind bereits ins Steuergesetzbuch aufgenommen worden.

Das russische Finanzministerium erstellte nun eine Liste von weiteren aktuell bestehenden Quasi-Steuern, die demnächst bei der Regierung eingereicht wird. Momentan existieren in Russland insgesamt 61 Abgaben, die in sechs Gruppen unterteilt werden sollten.

Die erste Gruppe umfasst 10 steuergleiche Abgaben, die den staatlichen Gebühren gleichgestellt sind. Dazu gehören zum Beispiel Gebühren für Auskünfte aus staatlichen Registern oder für Eintragung bestimmter Daten in solche Register. Diese Abgaben sollten laut dem Ministerium ins russische Steuergesetzbuch eingeführt werden. Neben die Quasi-Steuern, die im Steuergesetzbuch bereits enthalten sind (zum Beispiel Umwelt-, Abwrackgebühr, Kurtaxe). Andere steuerähnliche Abgaben sollten weiterhin in einzelnen Gesetzen geregelt und durch zuständige Behörden kontrolliert werden.

Die zweite Gruppe bilden Abgaben für Leistungen, die Unternehmen nicht nur vom Staat, sondern auch von Privaten erbracht bekommen. Es handelt sich zum Beispiel um Vorbereitung bestimmter Unterlagen.

Zu der dritten Gruppe gehören Zahlungen, die für Dienstleistungen natürlicher Monopole zu entrichten sind.

Die vierte Gruppe besteht aus sog. „Entschädigungsabgaben“ wie beispielsweise durch Forstschäden oder Schäden an Wasserobjekten verursachte Zahlungen.

Die fünfte Gruppe soll Gebühren für Pflichtexpertisen vereinen, die ausschließlich von staatlichen Behörden durchzuführen sind.

In die sechste Gruppe fließen schließlich Gebühren ein, die für Kontroll- und Aufsichtsdienstleistungen in verschiedenen Bereichen zu zahlen sind. Ein Beispiel dafür ist Gebühr für Zulassung von Kraftfahrzeugen.

Wird diese Systematisierung von der Regierung und dann eventuell vom russischen Gesetzgeber übernommen oder nicht, wird mit der Zeit klar. Jedenfalls ist die aufgeführte Unterteilung ein wesentlicher weiterer Schritt zu einem übersichtlichen und vorhersehbaren System von steuerähnlichen Pflichtabgaben.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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