Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

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Steuersystem in Russland: Tücken der Abwrackgebühr

Aktuell gibt es im russischen Rechtssystem eine Menge Pflichtgebühren, die allerdings nicht zu den offiziellen Steuern gezählt werden und somit nicht den strengen Vorgaben der steuerrechtlichen Gesetzgebung unterworfen, sondern in speziellen Akten – Gesetzen und untergesetzlichen Verordnungen – geregelt sind, welche nicht nach dem steuerrechtlichen Schema verabschiedet werden. Dieser zu recht viel kritisierte Zustand schafft eine große Unübersichtlichkeit im Feld der russischen Pflichtgebühren und -abgaben.

Bekanntlich schützt die Unwissenheit nicht vor Strafe. Sollten Sie also gebührenpflichtig sein und möchten Sie jegliche Gesetzesverstöße und somit auch das Geraten in die Mühle der Ämter vermeiden, ist es für Sie umso wichtiger, die Regelungsnuancen bei den jeweiligen Gebühren zu kennen und einzuhalten.

Eine solcher Gebühren, welcher eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist, ist Abwrackgebühr für Kraftfahrzeuge ("утилизационный сбор"). Im Folgenden verschaffen wir den ersten Überblick über die Abwrackgebühr (auch Entsorgungsgebühr genannt) in Russland, um Ihnen die totale Verwirrung in diesem Zusammenhang zu ersparen.

Was versteht man unter der Abwrackgebühr?

Im Jahr 2012 wurde in das Föderale Gesetz „Über die Produktions- und Verbrauchsabfälle“ der neue Art. 24.1 eingeführt, mit dem die Pflicht zur Entrichtung einer Abwrackgebühr festgelegt wurde.

Laut dieser Vorschrift stellt die Abwrackgebühr eine einmalige Zahlung dar, die auf Käufer von importierten Kraftfahrzeugen sowie auf russische Autohersteller auferlegt ist und den Zweck verfolgt, den Umweltschutz und Lebens- und Gesundheitsschutz von Menschen zu gewährleisten. Die dadurch gesammelten Gelder werden für eine umweltgerechte Autoentsorgung gemäß Umweltschutznormen verwendet.

Wer muss die Entsorgungsgebühr zahlen?

Abwrackgebührenpflichtig sind gem. Art. 24.1 Abs. 3 des Gesetzes „Über die Produktions- und Verbrauchsabfälle“:

  • Personen, die Kraftfahrzeuge aus dem Ausland nach Russland importieren;
  • russische Autohersteller;
  • Personen, die Kraftfahrzeuge auf dem Gebiet Russlands von den Personen erwerben, die die Entsorgungsgebühr nicht zahlen müssen oder rechtswidrig nicht gezahlt haben;
  • Kraftfahrzeugeigentümer für die Kraftfahrzeuge, die nicht älter als drei Jahre sind und ursprünglich unter das Zollverfahren der zollfreien Zone in der Region Kaliningrad fielen, falls dieses zollfreie Verfahren abgelaufen ist und nun ein anderes Zollverfahren (außer Rückexport) für solche Kraftfahrzeuge gilt.

Wo ist die Abwrackgebühr geregelt?

Um mit dieser Gebühr rechtssicher umzugehen, muss man wissen, welchen Rechtsquellen die relevanten Rahmenbedingungen zu entnehmen sind. Da der Abwrackgebühr, wie oben erwähnt, kein Steuercharakter zugesprochen wird, sucht man vergeblich nach entsprechenden Regelungen im russischen Steuergesetzbuch. Wo finden Sie also verbindliche Angaben zu dieser Pflichtzahlung?

Der russische Gesetzgeber hat die Entsorgungsgebühr selbst sowie den Kreis der Zahlungspflichtigen im Föderalen Gesetz Nr. 89-ФЗ vom 24. Juni 1998 „Über die Produktions- und Verbrauchsabfälle“ vorgesehen. Die Gebühr wurde aber erst im Jahr 2012 eingeführt.

Das Nähere wird aber mittels untergesetzlicher Normgebung geregelt, vor allem mittels Verordnungen der russischen Regierung. Wichtig sind Verordnungen der Regierung Russlands Nr. 1291 vom 26. Dezember 2013 und Nr. 81 vom 06. Februar 2016. Diesen Verordnungen sind nämlich der Gebührensatz, das Verfahren der Gebührenentrichtung, Arten und Kategorien der betroffenen Kraftfahrzeuge sowie der Kontrollvorgang in Bezug auf die Richtigkeit von Berechnungen zu entnehmen.

Wie wird die Abwrackgebühr berechnet und entrichtet?

Die Gebührenpflichtigen müssen die Entsorgungsgebühr selbstständig kalkulieren. Dafür nutzt man die in den oben genannten Regierungsverordnungen aufgeführten Listen von Kraftfahrzeugarten und -kategorien sowie als Anhang beigefügten Formulare.

So muss der Basissatz der jeweiligen Kategorie mit dem dafür vorgesehenen und nach der Art des Kraftfahrzeugs differenzierten Koeffizient multipliziert werden.

Bei Kraftfahrzeugen mit Rädern sind zwei Basissätze vorgesehen:

  • 20 000 RUB für PKW´s;
  • 150 000 RUB für LKW´s und Busse.

Für Kettenfahrzeuge u.ä. ist der Basissatz von 172 500 RUB zu beachten.

Der einschlägige Koeffizient bestimmt sich nach dem Herstellungsjahr des Kraftfahrzeugs sowie nach anderen Parametern wie z.B. Masse und Hubraum.

Zuständige Behörden und Kontrollverfahren

Die Entsorgungsgebühr für die nach Russland importierten Wagen wird von der Föderalen Zollbehörde Russlands erhoben. In anderen Fällen – wenn die Kraftfahrzeuge in Russland hergestellt bzw. von den Personen, die die Gebühr nicht zahlen müssen, erworben werden – ist dafür das Föderale Steueramt Russlands zuständig.

Zur Kontrolle müssen die Gebührenpflichtigen bei der zuständigen Behörde alle diesbezüglichen Unterlagen abgeben, unter anderem die Berechnungen selbst (ausgefüllte Berechnungsformulare), Kopien der Belege, die die Gebührenzahlung bestätigen, einen Anrechnungsbescheid falls vorhanden usw. Die Nichteinreichung der Unterlagen kann Verzugszinsen wegen der Nichtbezahlung der Entsorgungsgebühr verursachen. Falls die Zahlungspflichtigen ihrer Pflicht auch auf Mahnung der Behörde nicht nachkommen, kann die Gebühr gerichtlich beigetrieben werden.

Nachdem die jeweils zuständige Behörde Richtigkeit der Berechnungen festgestellt hat und die bezahlten Gelder eingegangen sind, wird die Bezahlung der Entsorgungsgebühr von der Behörde in den Fahrzeugpass unter „Besondere Vermerke“ eingetragen. Falls die Gebühr nicht zu entrichten ist, ist dies auch mit Angabe des Grundes solcher Entlastung im Fahrzeugpass zu vermerken.

Fazit

Wenn Sie Kraftfahrzeuge nach Russland liefern, sollten Sie am Ball bleiben, was die rechtlichen Regelungen bezüglich der Abwrackgebühr angeht.

Insbesondere ist darauf zu achten, dass die meisten praxisrelevanten Vorschriften in den untergesetzlichen Akten festgeschrieben sind. Falls solche geändert oder aufgehoben werden, tritt dies im Gegensatz zu steuerrechtlich relevanten gesetzlichen Vorschriften in der Regel entweder gleich mit der Verkündung solcher Akte, oder mit Ablauf einer kurzen Frist in Kraft. In der Praxis kann das bedeuten, dass für Sie, wenn Sie über Vorhaben der russischen Regierung in dieser Branche nicht informiert sind, der Gebührenbasissatz von heute auf morgen um eine gewisse Prozentzahl erhöht wird.

So wurde z.B. der Basissatz für Kettenfahrzeuge u.ä. sowie ihre Anhänger mit der Verordnung der russischen Regierung Nr. 639 vom 31. Mai 2018 um 15 % erhöht. Diese Regelung trat schon am 13. Juni 2018 in Kraft. Wenn Sie also die Fahrzeuge nach dem 31. Mai 2018, aber vor dem 13. Juni 2018 ins Land eingeführt und die Gebühr bezahlt hätten, hätte für Sie der alte Basissatz gegolten; hätten Sie die Gebühr aber erst nach dem 13. Juni 2018 entrichten können, so würde bereits der neue Basissatz gelten.

Außerdem sollten Sie darauf gefasst sein, dass die oben behandelten Basissätze nicht direkt im Text der Verordnungen zu finden sind, sondern in den Fußnoten im Anhang zu diesen Akten. Achten Sie also auch auf das Kleingedruckte!

Wir beraten Sie gerne, falls Sie mehr Sicherheitsgefühl im Zusammenhang mit Abwrackgebühr in Russland haben wollen.

© Maria Mikhaylova, LL.M.
© Dr. Olga Kylina

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