Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

Aktuelles

NEWS: Ein weiteres Experiment zur Markierung von Tabakwaren

Vom 1. Oktober 2019 bis 30. Juni 2020 wird ein freiwilliges Experiment zur Markierung von einzelnen Tabakwaren mit Identifikationsmitteln durchgeführt. Eines der Ziele des Experiments ist einzuschätzen, ob ein künftiger Verzicht auf die Akzisenmarkierung der nach Russland importierten Tabakproduktion möglich ist.

Gegenstand der Markierung

Der Markierung im Rahmen des Experiments unterliegen:

  • Zigarren,
  • Zigarillos,
  • Tabak (Rauch-, Schnupf-, Schischa-, Pfeifen-, Kautabak),
  • Nelkenzigaretten,
  • Beedi.

Adressaten des Experiments

Zur Teilnahme sind Produzenten, Importeure, Verkäufer im Groß- und im Einzelhandel berechtigt. Dafür ist eine Registrierung im System „Ehrliches Zeichen“ notwendig.

Ab dem 1. Juli 2020 soll die digitale Markierung genannter Tabakwaren verpflichtend sein.

NEWS: Seit dem 1. Oktober 2019 kann man ein kostenloses elektronisches Visum für die Einreise nach Sankt Petersburg beantragen

Die vereinfachte und beschleunigte Einreise nach Sankt Petersburg ist nun mit der Einführung des elektronischen Visums möglich geworden. Dies regelt der Erlass des Präsidenten vom 18. Juli 2019 Nr. 347. Mit diesem Dokument wird eine einmalige Einreise über Grenzkontrollstellen in Sankt Petersburg und im angrenzenden Leningrader Gebiet zu touristischen, geschäftlichen und humanitären Zwecken ermöglicht.

Nach den Regelungen des Präsidentenerlasses entfallen die Papierform und die Visagebühren.

Das kostenlose E-Visum berechtigt zum Aufenthalt von acht Tagen innerhalb des Zeitraums von 30 Kalendertagen.

Das E-Visum berechtigt zum Aufenthalt nur auf dem Gebiet der Stadt Sankt Petersburg und des Leningrader Gebiets. D.h., dass eine Weiterreise in andere russische Regionen mit diesem Visum nicht möglich ist.

Das elektronische Visum nach Sankt Petersburg muss spätestens vier Tage vor der Einreise beantragt worden sein.

NEWS: Staatsduma Russlands befasst sich mit der Einführung der Antimonopolcompliance

Die russische Regierung reichte bei der Staatsduma einen Gesetzentwurf im Antimonopolbereich ein. Die neue Regelung enthält Mechanismen zur Kontrolle der Einhaltung von Antimonopolnormen durch die in Russland agierenden Unternehmen.

Das neue System ist freiwillig

Der Föderale Antimonopoldienst Russlands erarbeitete den Gesetzentwurf bereits im Jahr 2016. Ursprünglich sollte die interne Compliance für privatrechtliche Gesellschaften auf freiwilliger Basis und für juristische Personen öffentlicher Hand sowie für unter staatlicher Kontrolle stehenden Monopolunternehmen verpflichtend eingeführt werden.

Nun soll die Einführung der Kontrollmechanismen für alle Unternehmen freiwillig sein. Die Interessenten sollen interne Regeln zur Risikobewertung sowie Vorbeugungsmaßnahmen aufstellen und diese dann auf ihrer Webseite veröffentlichen.

NEWS: Ist die Einfuhr von ausländischen Autos nach Russland seit September 2019 günstiger geworden?

Im September 2019 reduzierte Russland im Rahmen der Verpflichtungen als Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) die Einfuhrzölle auf ausländische Kraftfahrzeuge von 17 auf 15 %.

In den letzten Jahren ist es bereits nicht die erste Herabsetzung der Importzölle. Insgesamt wurden die Sätze seit 2012 von 30 auf 15 % für neue und von 35 auf 17 % für gebrauchte Wagen gekürzt.

Letztendlich bleibt die Last für Importhändler höchstwahrscheinlich dieselbe. Innerstaatlich kann Russland dieser Zollabsenkung durch die Indexanpassung der Abwrackgebühr entgegenwirken.

Entsprechende Pläne befinden sich momentan in Erarbeitung.

Quelle: https://rg.ru/2019/09/08/podesheveiut-li-inomarki-posle-snizheniia-poshl...

© Maria Mikhaylova, LL.M.

NEWS: Wird die Abwrackgebühr in Russland ab 2020 erhöht?

Das russische Ministerium für Industrie und Handel (Minpromtorg) schlägt vor, die Abwrackgebühr zu Beginn 2020 zu erhöhen.

Die Abwrackgebühr ist eine einmalige Zahlung, die auf Käufer von importierten Kraftfahrzeugen sowie auf russische Autohersteller auferlegt wird und den allgemeinen Zweck verfolgt, den Umweltschutz und Lebens- und Gesundheitsschutz von Menschen zu gewährleisten.

Die Indexanpassung sei für die bewusste Aufrechterhaltung der Importbelastung notwendig, nachdem die Importzölle für die einzuführenden Kraftfahrzeuge im September 2019 von 17 auf 15 % herabgesetzt wurden. Die „Barriere“ für ausländische Autos auf dem russischen Markt solle trotzdem ca. 30 % des Verkaufswertes ausmachen.

NEWS: Russland und Weißrussland erarbeiten einheitliches Steuer- und Zivilgesetzbuch

Anfang September 2019 unterschrieben die Premierminister Russlands und Weißrusslands das „Programm zur Umsetzung des Vertrags über den Unionsstaat“. Im Rahmen des Integrationsprogramms werden neue einheitliche Steuergesetzbuch und Zivilgesetzbuch erlassen. Teilweise Vereinheitlichung der Wirtschaftssysteme beider Staaten soll bereits 2021 beginnen.

Das neue Programm ist zunächst für 1,5 Jahre gedacht und sieht eine teilweise Integration der Wirtschaftssysteme Russlands und Weißrusslands ab Januar 2021 vor.

NEWS: Änderung der Vorschriften zur Markierung der Tabakproduktion in Russland

Seit dem 5. Oktober 2019 gelten die geänderten Regeln der Markierung von Tabakwaren. Die besagte Regelung ist in der Verordnung der Regierung Russlands vom 28. Februar 2019 Nr. 224 in der Fassung vom 26. September 2019 enthalten.

Was ändert sich bei der Markierung von Tabakwaren?

Für die Ausführung bestimmter Handlungen ist nun eine Frist vorgesehen

Innerhalb von 20 Werktagen nach dem Erhalt der Markierungscodes sind folgende Maßnahmen vorzunehmen:

NEWS: Seit dem 1. Juli 2019 können Sie ein kostenloses elektronisches Visum für die Einreise nach Kaliningrad/Königsberg beantragen

Die vereinfachte und beschleunigte Einreise in die Kaliningrader Sonderwirtschaftszone ist nun mit der Einführung des elektronischen Visumverfahrens möglich geworden. Das neue Visum regelt die Verordnung der russischen Regierung vom 15. Mai 2019 Nr. 595. Mit diesem Dokument wird eine einmalige Einreise über bestimmte Grenzkontrollstellen im Kaliningrader Gebiet zu touristischen, geschäftlichen und humanitären Zwecken ermöglicht.

Über folgende Grenzübergangspunkte können Sie vorerst nach Kaliningrad mit elektronischem Visum einreisen:

NEWS: Staatsduma kritisiert den Gesetzentwurf zur Pflichtinstallierung der russischen Software auf Smartphones, Computern und Smart TV Fernsehen

Der bei der Staatsduma Russlands anhängige Gesetzentwurf, der die standardmäßige Installierung der russischen Programme und Apps auf solchen Gadgets wie Smartphones, Computer oder Smart TV Fernsehen vorschreibt, stoß auf unterschiedliche Reaktionen der Abgeordneten.

Das Komitee der Staatsduma für informationelle Politik sieht dem Konzept des Gesetzentwurfs im Großen und Ganzen positiv entgegen.

Da die Regierung Russlands bestimmen solle, welche Services auf den Geräten installiert werden müssen, könne sie auch solche sozial wichtigen Services wie „Staatliche Dienstleistungen“ (russisch – „Госуслуги“) oder Steuer-App „Nalog.ru“ (russisch – „Налог.ру“) als Pflicht-Software einstufen.

Das Ministerium für Telekommunikation und Massenmedien Russlands sowie das Rechtsdepartement der Staatsduma sind hingegen eher skeptisch eingestellt.

NEWS: Versteigerung der Insolvenzmasse in Russland nach neuen Regeln?

Das russische Ministerium für Wirtschaftsentwicklung möchte das Versteigerungsverfahren der Insolvenzmasse optimieren. Hierzu wurde ein Gesetzentwurf vorbereitet. Das angestrebte Ziel: Die vorgeschlagene Regelung soll die Dauer des kompletten Verfahrens sowie die dabei anfallenden Kosten erheblich reduzieren.

Wie wird das Versteigerungsverfahren aktuell durchgeführt?

Momentan läuft die Versteigerung über mehrere Runden ab. In der Regel wird das Vermögen beim ersten Versteigerungstermin nicht veräußert. Dabei werden die Kosten für diesen fehlgeschlagenen Termin aus der Insolvenzmasse beglichen.

Der Ausgangspreis / das Mindestgebot wird zum zweiten Versteigerungstermin um 10 % herabgesetzt.

Statistisch gesehen scheitern die ersten zwei Versteigerungsrunden in 90 % der Fälle. Die Durchführung beider Runden nimmt hierbei bis zu drei Monaten in Anspruch.

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