Aktionäre von öffentlichen russischen Aktiengesellschaften bekommen das Vorkaufsrecht auch in Bezug auf Aktien einer anderen Kategorie bzw. eines anderen Typs, als diejenigen, die sie bereits besitzen. Das Gleiche gilt für Wertpapiere, die in solche Aktien umgewandelt werden. Diese Änderungen wurden in das russische Aktiengesetz durch das Föderale Gesetz vom 15. April 2019 Nr. 55-ФЗ eingeführt. Die neue Regelung trat am 26. April 2019 in Kraft.