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NEWS: Änderungen des russischen Strafgesetzbuchs in der Vorbereitung. Der Druck auf Unternehmer soll sinken

In der letzten Zeit versucht der russische Staat die Geschäftswelt attraktiver zu gestalten, das Investitionsklima milder zu machen sowie den Unternehmern den Druck etwas abzunehmen. In diesem Sinne wird aktuell ein Änderungsgesetzentwurf zum russischen Strafgesetzbuch vorbereitet, der einige Erleichterungen für das russische Unternehmertum mit sich bringen soll.

Eine russische Nachrichtenagentur bekam die Einsicht in das Begleitschreiben zum besagten Gesetzentwurf und berichtete darüber, welche Änderungen vorgeschlagen werden*.

Welche Änderungen enthält der Entwurf?

1. Eine Reihe von Straftatbeständen soll abgeschafft werden und in das Ordnungswidrigkeitenbuch wandern.

Der Dekriminalisierung unterfallen unter anderem:

  • vorsätzliche Sachbeschädigung,
  • Verletzung der Urheber- und Patentrechte,
  • unerlaubte Ausübung der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit,
  • unerlaubte Verwendung eines fremden Markenzeichens.
2. Ermittlungen in Steuersachen sollen mit der Entscheidung des Steueramtes in Bezug auf Vorliegen von Steuerrückständen gekoppelt werden.

Der Sinn dahinter ist, Personen, die ihre Steuern gezahlt haben, sollen frei vom Haftungsrisiko sein. Mit anderen Worten „Keine Steuerschulden – keine strafrechtlichen Ermittlungen“.

3. Der Begriff „organisierte kriminelle Vereinigung“

soll dahingehend anders zu verstehen sein, dass darunter nur solche Vereinigungen fallen, die auf die Begehung von folgenden Straftaten gerichtet sind:

  • schwere und besonders schwere Gewaltstraftaten,
  • Straftaten gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie gegen die Staatsgewalt.

Diese Novelle soll dazu beitragen, dass „einfache gewaltlose“ Wirtschaftsverbrechen nicht schwerer bestraft werden, als dies die ratio der Norm erfordert (Art. 210 des russischen Strafgesetzbuches). Dies gilt nicht für Wirtschaftsstraftaten im Zusammenhang mit der Korruption, dem illegalen Waffen- oder Drogenhandel u.ä.

4. Das Verhältnis „Schwere der Tat – Schwere der Strafe“ soll optimiert werden.

Dafür soll von der Freiheitsstrafe abgesehen werden, wenn das Wirtschaftsverbrechen zum ersten Mal begangen wurde.

In welcher Fassung der Gesetzentwurf das russische Abgeordnetenhaus erreicht und was die Staatsduma entscheidet, erfahren Sie in unseren weiteren Beiträgen.

* Quelle: https://www.vedomosti.ru/economics/articles/2019/06/09/803810-chinovniki...

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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