NEWS: Gründer russischer GmbH´s (OOO) können noch nicht auf Mustersatzungen zugreifen
Im August 2018 erließ das russische Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung die Verordnung Nr. 411 mit 36 unterschiedlichen Mustersatzungen. Es war geplant, dass die Verordnung bereits im Juni 2019 in Kraft tritt. Vorerst bekommen OOO-Gründer aber noch keine Möglichkeit, eine von der zuständigen Behörde vorgefertigte Mustersatzung zu verwenden.
Das russische Steueramt veröffentlichte auf seiner offiziellen Webseite eine Erläuterung, die besagt, dass die Nutzung von Mustersatzungen erst dann möglich sein wird, wenn entsprechende Formulare zur staatlichen Registrierung von juristischen Personen geändert werden.
Momentan sieht die Verordnung des russischen Steueramtes vom 25. Januar 2012 Nr. ММВ-7-6/25@, die die Anforderungen zu Registrierungsunterlagen regelt, diese Möglichkeit nicht vor.
Voraussichtlich ist mit der Anpassung der Formulare in der zweiten Jahreshälfte 2019 zu rechnen.
Quelle: https://www.nalog.ru/rn32/service/kb/ (S. die Antwort auf die Frage, ob eine GmbH-Gründung mit einer Mustersatzung möglich ist; russisch: „Возможно ли зарегистрировать общество с ограниченной ответственностью с типовым уставом?“).
© Maria Mikhaylova, LL.M.
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