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NEWS: Einige Ausländer können nun die russische Staatsangehörigkeit im vereinfachten Verfahren erlangen

Seit Ende März 2019 können bestimmte Gruppen von ausländischen Bürgern den Übergang in die russische Staatsbürgerschaft im vereinfachten Verfahren beantragen. Die neue Regelung wurde aus humanitären Gründen eingeführt.

Die besagte Regelung wurde in das russische Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 62-ФЗ vom 31. Mai 2002 eingeführt und gilt seit 29. März 2019.

Für wen gelten die neuen Vorschriften zur vereinfachten Erlangung der russischen Staatsbürgerschaft?

Erste Gruppe

Das Änderungsgesetz ist in erster Linie für Ausländer mit russischer Abstammung gedacht. Vor allem sind damit die Teilnehmer des Programms der Übersiedlung von Landsleuten und ihre Familienmitglieder gemeint.

Zudem werden solche Ausländer begünstigt, die in „Krisen-Staaten“ leben, wo eine schwierige sozial-politische und wirtschaftliche Lage herrscht, sich bewaffnete Konflikte abspielen oder politischer Machtwechsel stattfindet.

Zweite Gruppe

Die vereinfachte Erlangung der russischen Staatsbürgerschaft ist zudem für ehemalige UdSSR-Bürger offen, die seit langer Zeit in Russland leben, aber keine Staatsangehörigkeit besitzen.

Was ist unter dem vereinfachten Verfahren zu verstehen?

1. Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens entfallen für die Teilnehmer des Programms der Übersiedlung von Landsleuten und ihre Familienmitglieder solche Anforderungen des Art. 13 Abs. 1 des russischen Staatsangehörigkeitsgesetzes wie:

  • Die Notwendigkeit, seit fünf Jahren vor der Antragstellung aufgrund einer Dauerniederlassungserlaubnis ununterbrochen in Russland zu leben (lit. „a“);
  • Finanzierungsnachweis (lit. „в“);
  • Beherrschung der russischen Sprache (lit. „д“).

2. Dabei entfällt neben den oben genannten Anforderungen auch die Anforderung, die vorherige Staatsbürgerschaft aufzugeben (Art. 13 Abs. 1 lit „г“ des Staatsangehörigkeitsgesetzes).

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag ist entweder bei der zuständigen Behörde am Wohnort des Antragstellers einzureichen oder bei solcher am Aufenthaltsort in der Region, wo der Antragsteller vorhat sich niederzulassen.

Es handelt sich hierbei um das Änderungsgesetz Nr. 544-ФЗ vom 27. Dezember 2018.

Quelle: https://pravo.ru/story/209420/?desc_autoload=

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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