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NEWS: Das Vorkaufsrecht von Aktionären wird in Russland erweitert

Aktionäre von öffentlichen russischen Aktiengesellschaften bekommen das Vorkaufsrecht auch in Bezug auf Aktien einer anderen Kategorie bzw. eines anderen Typs, als diejenigen, die sie bereits besitzen. Das Gleiche gilt für Wertpapiere, die in solche Aktien umgewandelt werden. Diese Änderungen wurden in das russische Aktiengesetz durch das Föderale Gesetz vom 15. April 2019 Nr. 55-ФЗ eingeführt. Die neue Regelung trat am 26. April 2019 in Kraft.

Aktionäre russischer Aktiengesellschaften können nun nicht nur Aktien derselben Kategorie, über die sie schon verfügen, sondern auch neu emittierte Aktien anderer Kategorien vorrangig erwerben.

Zuvor hatten Aktionäre das Vorkaufsrecht nur auf Aktien der Kategorie, die sie bereits besaßen.

Das Ziel der Änderung ist, Aktionäre davor zu schützen, dass ihr Anteil am Gewinn „verwaschen“ wird und somit ihre Ansprüche auf entsprechende Dividenden beeinträchtigt werden. Eine solche Beeinträchtigung lag bis dahin zum Beispiel vor, wenn neu emittierte Aktien einer anderen Kategorie größere Dividenden oder Vorteile in der Rangfolge bei der Ausschüttung von Dividenden mit sich brachten.

Quelle: https://www.garant.ru/products/ipo/prime/doc/72131046/

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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