NEWS: Neue freie Wirtschaftszone in Russland - IT-ler werden begünstigt
Das russische Ministerium für Wirtschaftsentwicklung schlägt vor, eine virtuelle Wirtschaftszone für den IT-Sektor zu schaffen. Den Ansässigen dieser Wirtschaftszone soll eine große Anzahl von Begünstigungen, einschließlich Steuerermäßigungen, gewährt werden.
Es handelt sich um Erstattung von Zöllen beim Import von Ausrüstung, allerdings nur wenn eine solche Ausrüstung in Russland nicht hergestellt wird.
Zusätzlich kommen Begünstigungen bei der Gewinn-, Vermögen- und Grundsteuer in Betracht sowie bei der Einkommensteuer und Dividenden.
Ferner wird auch über Befreiung von Mehrwertsteuer sowie von der Devisenkontrolle und die beschleunigte Abschreibung geredet. Ferner wird auch die Möglichkeit der visumfreien Einreise für ausländische Mitarbeiter eröffnet. Die konkreten Steuersätze werden jedoch vorerst nicht genannt.
Zu den Ansässigen der freien IT-Wirtschaftszone können exportorientierte Unternehmen werden, d.h. diejenigen, die durch die Lieferung von Waren und Dienstleistungen in die ausländischen Märkte zumindest 50 % ihrer Einnahmen generieren. Das Unternehmen kann ausländischen Personen gehören, muss aber ins russische Firmenbuch (EGRUL) eingetragen sein.
Die Zone ist exterritorialer Art, ihre Mitglieder können deren Tätigkeit überall in Russland ausüben.
In der Wirtschaftszone können sich Firmen mit Schwerpunkt auf Cloud Computing, Big Data, Suchmaschinen, Erkennung und Verarbeitung von Information, intellektuelle Robotertechnik sowie Softwareeinführung (inklusiv Computerspiele), Cybersport und Schaffung von audiovisuellen Medien und Musikstücken anmelden.
Das Konzept wurde weiteren Ämtern zur Begutachtung vorgelegt. Das Finanzministerium berichtete bereits, es sei mit obengenannten Begünstigungen nicht einverstanden, insbesondere mit der Begünstigung bei der Einkommensteuer. Der Gegenvorschlag des Finanzministeriums ist, die Idee der virtuellen Wirtschaftszone nur im Rahmen der speziellen Verwaltungsgebiete in den Regionen Primorje und Kaliningrad anzuwenden.
Wir berichten über weitere Entwicklungen bei diesem Thema.
Quelle: https://pravo.ru/news/211610/
© Alina Brill
Frau Brill ist eine unserer Autorinnen und absolviert seit Juni 2019 ein Praktikum bei temperi legal services. Sie hat in Barnaul und Passau Rechtswissenschaften studiert und ist Volljuristin im Russischen Recht.
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