Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

Aktuelles

NEWS: Neue Möglichkeiten bei der Durchführung der Hauptversammlung von Aktiengesellschaften in Russland

Am 25. Januar 2019 ist die neue Verordnung der Zentralbank der Russischen Föderation über die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft Nr. 660-П in Kraft getreten. Die mit dieser Verordnung eingeführten Änderungen betreffen das Verfahren der Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Hauptversammlungen der Aktionäre. Das Internet gilt hierbei als ein Kommunikationsmittel zwischen dem Emittent und den Aktionären.

Die russische Zentralbank teilt mit, bei der Vorbereitung der neuen Verordnung seien Erfahrungen und häufigste Fehler der Durchführung der Hauptversammlungen in den letzten 5 Jahren analysiert und berücksichtigt.

Für wen sind neue Regelungen nützlich?

Die neuen Regeln gelten für die ordentlichen (jährlichen) und außerordentlichen Hauptversammlungen der Aktionäre der öffentlichen und geschlossenen Aktiengesellschaften. Die Verordnung gilt allerdings nicht für die Gesellschaften, deren Stammaktien lediglich einem Aktionär gehören.

NEWS: "Russische" Darlehen für ausländische Währungsansässige in Russland erschwert

Die Währungskontrolle in Russland ist auf dem Wege einer konstanten Modernisierung. Eines der Hauptziele in diesem Zusammenhang ist, die Kapitalflucht ins Ausland zu verhindern. Dahingehend werden neue Regelungen entwickelt, die die Repatriierung der „russischen“ Gelder aus dem Ausland zurück in die Heimat gewährleisten müssten. Eine der letzten Novellen der Währungskontrolle betrifft Darlehen von russischen währungsansässigen Privatpersonen an Ausländer.

NEWS: Sichere Waren nach Russland liefern. Neue Regeln der Qualitätskontrolle in der EAWU

Seit November 2018 gilt für bestimmte Lieferungen nach Russland ein neues Kontrollverfahren bezüglich der Warenqualität. Das Kollegium der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWU) erstellte eine Liste der Produkte, für die bei der Zollabfertigung zusätzlich ein Bestätigungsdokument über die Erfüllung der Anforderungen von technischen Regelwerken (TR) vorgelegt werden muss.

Wer ist von der neuen Regelung betroffen?

Die besagte Regelung betrifft Lieferungen in den Branchen Elektrotechnik und Radioelektronik, sowie Lieferungen von bestimmten Lebensmitteln (darunter Diätprodukte für therapeutische und prophylaktische Ernährung).

Ausgenommen von der Pflicht zur Vorlage des Bestätigungsdokuments über die Erfüllung der TR-Anforderungen sind Lieferanten von:

NEWS: Kataster- oder Inventarwert der Immobilie als Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer – das russische Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der Frage, ob russische Föderationssubjekte zwischen beiden Grundlagen frei wählen dürfen

Beim russischen Bundesverfassungsgericht wurde eine Verfassungsbeschwerde gegen die Berechnungsweise der Vermögensteuer auf Immobilien für Privatpersonen eingereicht. Die Beschwerdeführerin gibt an, das Recht der Regionen selbstständig zu entscheiden, ob die Vermögenssteuer für natürliche Personen nach dem Kataster- oder dem Inventarwert der Immobilie bemessen wird, verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz der russischen Verfassung.

Am 17. Januar 2019 setzt sich das Verfassungsgericht mit der Frage auseinander, ob Art. 402 des russischen Steuergesetzbuches, in dem dieses Recht der russischen Bundesländer vorgesehen ist, verfassungskonform ist.

NEWS: Welche Änderungen im russischen Steuerrecht brachte Herbst 2018 mit sich?

Im Herbst 2018 verabschiedete die russische Staatsduma Änderungsgesetze zum Steuergesetzbuch, die vor allem die Durchführung von Steuerprüfungen sowie die steuerrechtliche Kontrolle im Allgemeinen betreffen.

Zu den wichtigsten Steuern-Neuheiten des Herbstes 2018 gehören sechs folgende:

1. Kamerale MwSt-Prüfung

Die Frist der kameralen Mehrwertsteuerprüfung verkürzt sich von drei auf zwei Monate ab der Abgabe der Mehrwertsteuererklärung.

2. Keine wiederholte Einreichung von Unterlagen ist nötig

Fordert das Steueramt die Unterlagen an, die Sie bereits einmal bei den Steuerbehörden einreichten, müssen Sie sie nicht wiederholt vorlegen. Sie haben dem Steueramt innerhalb von 10 Tagen mitzuteilen, dass die Unterlagen abgegeben wurden und mittels welcher Dokumente dies geschah.

NEWS: Die Vertretung vor russischen Gerichten wird nun Juristen vorbehalten

Die russische Staatsduma sowie der Föderationsrat Russlands verabschiedeten bereits das Gesetz, welches zahlreiche Änderungen der russischen prozessualen Gesetze enthält. Unter anderem sieht es neue – für die in Russland aktuell verbreitete Praxis der Gerichtsvertretung grundsätzlich geänderte – Anforderungen an die gerichtliche Vertretung in Zivil- und Wirtschaftssachen vor.

- So müssen Vertreter vor einem Wirtschaftsgericht in jeder Instanz einen juristischen Abschluss haben. Die besagte Änderung betrifft Art. 59 Abs. 3 der russischen Wirtschaftsprozessordnung.

NEWS: Geldwäschebekämpfung durch russische Gerichte – neue Strategie gegen den sog. „gerichtlichen Geldwäschegang“ gefunden

Mittlerweile ist in Russland der so genannte „gerichtliche Geldwäschegang“ ziemlich verbreitet geworden. Dieses Schema sieht folgendermaßen aus: Zwei Firmen schließen einen Vertrag ab. Eine Vertragspartei erfüllt ihre Pflichten nicht, worauf die andere Partei sie verklagt. Der Klage wird in der Regel stattgegeben. Danach kann der Kläger sich an die Bank des Beklagten wenden und verlangen, dass die Gerichtsentscheidung vollzogen wird. Das Geld wird ins Ausland überwiesen und dabei nicht besteuert oder mit anderen Pflichtzahlungen belastet. Die verdeckte Intention dieser Vorgehensweise wird von Gerichten nicht immer erkannt.

“Prozessuale Revolution” in Russland: Die Staatsduma hat in finaler Lesung das Gesetz über bedeutende Änderungen zweier russischen Prozessordnungen verabschiedet

Im Oktober 2017 hat das Plenum des Obersten Gerichtshofs Russlands beträchtliche Änderungen in die geltenden russischen Prozessordnungen vorgeschlagen. Der Gesetzentwurf wurde in den Medien als „prozessuale Revolution“ bezeichnet. Nun nach über einem Jahr Diskussionen wurde das Gesetz von der Staatsduma in der finalen Lesung verabschiedet. Das Ziel der Änderungen bleibt Modernisierung und Unifizierung von prozessualen Gesetzen. Allerdings wurden die anfänglichen Vorschläge, welche viel Resonanz hervorgerufen haben, stark überarbeitet und somit auch gemäßigte Formen gewonnen.

Der nachstehende Überblick schildert die drei wohl wichtigsten von bevorstehenden Änderungen, die, vorbehaltlich der Zustimmung des Föderationsrates, bis zum 1. Oktober 2019 in Kraft treten sollen.

NEWS: Russland bietet ausländischen Unternehmen Redomicilierung in sog. speziellen Verwaltungsgebieten mit Offshore-Charakter

Am 3. August 2018 wurde vom russischen Präsidenten ein Gesetzespaket unterschrieben, das die Errichtung von „speziellen Verwaltungsgebieten“ (russisch – специальные административные районы) innerhalb von Regionen Kaliningrad (Insel Oktjabrskij) und Primorje (Insel Russkij) vorsieht. Auf diesen Gebieten sollen künftig attraktive Bedingungen für Investoren geschaffen werden, die mit diesen der Offshore-Gebieten vergleichbar sein sollten.

Für wen gilt die neue Regelung?

Die Adressaten neuer Normen sind ausländische juristische Personen, die den Status „Ansässige des speziellen Verwaltungsgebiets“ bei ihrer Registrierung in Russland im Wege der Reorganisierung oder der so genannten Redomicilierung des im Ausland gegründeten Unternehmens bekommen.

Die juristische Person muss hierbei

NEWS: Sätze der Umweltgebühren werden ab 2019 erhöht

Das russische Ministerium für Naturressourcen und Umwelt reichte bei der Regierung einen Verordnungsentwurf ein, der die Sätze der Umweltgebühren ab 2019 erhöhen soll. Die Änderung betrifft alle Produkte und Verpackungsmaterialien, die recycelt werden müssen.

So erhöht sich der Gebührensatz für Karton und Papier um 28,46 %.

Die Umweltgebühr für Plastikartikel verdreifacht sich.

Für Aluminiumteile wird man das 8-fache zahlen müssen.

Gebühren für Textilien, Mineralölerzeugnisse, Reifen, Elektrohaushaltsgeräte und Glaswaren werden um 11,4 % teurer.

Der Satz in Bezug auf Bleiakkumulatoren wird um das 13,5-fache vergrößert.

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