NEWS: Welche Änderungen im russischen Steuerrecht brachte Herbst 2018 mit sich?
Im Herbst 2018 verabschiedete die russische Staatsduma Änderungsgesetze zum Steuergesetzbuch, die vor allem die Durchführung von Steuerprüfungen sowie die steuerrechtliche Kontrolle im Allgemeinen betreffen.
Zu den wichtigsten Steuern-Neuheiten des Herbstes 2018 gehören sechs folgende:
1. Kamerale MwSt-Prüfung
Die Frist der kameralen Mehrwertsteuerprüfung verkürzt sich von drei auf zwei Monate ab der Abgabe der Mehrwertsteuererklärung.
2. Keine wiederholte Einreichung von Unterlagen ist nötig
Fordert das Steueramt die Unterlagen an, die Sie bereits einmal bei den Steuerbehörden einreichten, müssen Sie sie nicht wiederholt vorlegen. Sie haben dem Steueramt innerhalb von 10 Tagen mitzuteilen, dass die Unterlagen abgegeben wurden und mittels welcher Dokumente dies geschah.
3. Kopie des Protokolls der Zeugenvernehmung für Zeugen
Den Zeugen ist eine Kopie des Protokolls der Zeugenvernehmung im Steueramt gegen ihre Unterschrift auszuhändigen. Weigert sich der Zeuge, die Kopie entgegenzunehmen, ist es im Protokoll zu vermerken. Die besagte Kopie könnte im Falle eines Rechtsstreites mit dem Steueramt hilfreich sein, da sie möglicherweise wichtige Informationen, auf die Sie Ihre Position stützen könnten, enthält. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Kopie mitzunehmen.
4. Selektive Anforderung der Unterlagen
Das Steueramt kann Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit einem konkreten Geschäft anfordern, ohne eine vollständige Steuerprüfung durchzuführen. Die Einreichungsfrist verlängert sich in diesem Fall von fünf auf 10 Tage.
5. Vermögensteuer für Unternehmen
Ab 2019 werden nur beim Unternehmen bilanzierte Immobilien, nicht hingegen dessen bewegliches Vermögen besteuert.
6. Neuer MwSt-Satz
Ab 2019 erhöht sich der Mehrwertsteuersatz von 18% auf 20 %.
Die besagten Änderungen sind folgenden im September 2018 in Kraft getretenen Änderungsgesetzen zu entnehmen:
- Föderales Gesetz Nr. 302-ФЗ vom 03.08.2018,
- Föderales Gesetz Nr. 303-ФЗ vom 03.08.2018.
© Maria Mikhaylova, LL.M.
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