Sie handeln mit einem russischen Partner und es handelt sich um eine B2B-Beziehung (gewerbliche Kaufverträge). Dann dürfen Sie bei der Vertragsgestaltung den häufig zu vernachlässigenden Punkt des anwendbaren Rechts nicht aus dem Blick verlieren. Im deutsch-russischen Wirtschaftsverkehr haben die Vertragsparteien die Möglichkeit, eine Rechtswahl zu treffen, um selbst zu bestimmen, nach welchem Recht ihre vertraglichen Pflichten laufen. Von dieser Möglichkeit sollte man – wohlüberlegt – auch Gebrauch machen.
Rechtswahl