Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

Aktuelles

NEWS: Juristische und Buchhaltungsfirmen in Russland müssen Gelder ihrer Kunden aus den „Schwarzlisten“ einfrieren

Am 18. März 2019 traten die letzten Änderungen des russischen Geldwäschegesetzes in Kraft. Die Änderungen betreffen Art. 7 und 7.1 des Gesetzes und führen neue Pflichten für Rechtsanwälte, Notare sowie Firmen, die juristische und Buchhaltungsdienstleistungen anbieten ein.

So müssen die besagten Subjekte Gelder und sonstiges Vermögen ihrer Mandanten blockieren, falls diese auf den „Schwarzlisten“ des russischen Föderalen Dienstes für Finanzmonitoring (Rosfinmonitoring) zu finden sind.

Darunter sind Listen von natürlichen und juristischen Personen zu verstehen, die in Verbindung mit Extremismus, Terrorismus oder Massenvernichtungswaffenhandel stehen.

Das „Einfrieren der Gelder“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Geldmittel von solchen Mandanten durch die oben genannten Firmen nicht genutzt werden dürfen.

NEWS: Russische Regionen sollen investierenden Unternehmern Steuerfreibeträge gewähren

Im Auftrag von Präsidenten Russlands Wladimir Putin haben die russischen Föderationssubjekte Vorschläge zu erarbeiten, mit denen Unternehmen Investitionsfreibeträge bei der Steuerzahlung gewährt werden.

Dies soll technologischer Entwicklung, Einführung von Innovationen sowie Neuausrüstung der inländischen Unternehmen dienen.

Die Regionen haben bis 15. Juni 2019 Zeit bekommen, um über die in diese Richtung getroffenen Maßnahmen zu berichten.

Quelle: http://kremlin.ru/events/president/news/59775

© Maria Mikhaylova, LL.M.

Kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: info@lex-temperi.de

Zu unserem Angebot

gehen Sie hier über.

NEWS: Die letzten Änderungen der Gesetze über Finanzberichterstattung und über internationale Unternehmen in Russland

Das Finanzministerium der Russischen Föderation hat die letzten Änderungen der Bundesgesetze „Über die konsolidierte Finanzberichterstattung“ und „Über die internationalen Unternehmen“ erläutert (Informationsbericht des Finanzministeriums der Russischen Föderation Nr. ИС-учет-14 vom 15. Januar 2019). Die Änderungen beziehen sich auf die Sprache und Währung der Finanzberichterstattung sowie einzelne Berichtsfragen von internationalen Unternehmen.

Konsolidierte Finanzberichterstattung in einer Fremdsprache sowie in einer fremden Währung

Grundsätzlich wird der konsolidierte Finanzbericht gemäß dem Bundesgesetz „Über die konsolidierte Finanzberichterstattung“ in russischer Sprache sowie in der Währung der Russischen Föderation vorgelegt.

NEWS: Gerichtsvollzieher in Russland bekommen Auskunft über alle Konten eines Schuldners

Am 21. Februar 2019 erließ die Staatsduma Russlands ein Änderungsgesetz Nr. 12-ФЗ zum Föderalen Gesetz Nr. 229-ФЗ vom 2. Oktober 2007 „Über die Zwangsvollstreckung“. Das neue Gesetz erweitert Befugnisse der Gerichtsvollzieher im Hinblick auf die Feststellung des Vermögens eines Schuldners.

Laut der neuen Regelung dürfen die Gerichtsvollzieher von Banken und Steuerämtern sämtliche Informationen über den jeweiligen Schuldner und seine Bankkonten anfordern.

Angefordert können Nummern von jeglichen Konten, Daten über Geldmengen und Überweisungen in Rubel sowie in ausländischer Währung sein.

Derzeit haben die Gerichtsvollzieher nur Zugang zu Kontokorrent-Daten von Schuldnern.

Das neue Gesetz tritt am 1. Juni 2020 in Kraft.

NEWS: Die Regierung Russlands will neue elektronische „Superservices“ zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen einführen

In der Kommission der russischen Regierung für digitale Entwicklung wurden im Februar 2019 Optimierung und Modernisierung von öffentlichen Dienstleistungen sowie Einführung neuer elektronischer „Superservices“ besprochen. Das Präsidium der Regierung stimmte der vorgeschlagenen Liste bestehend aus 25 neuen elektronischen Services zu.

Zur Ausarbeitung jeder der 25 elektronischen Dienstleistungen wird ein gesondertes Team gebildet. Das jeweilige Team muss die bestmögliche Gestaltung seines Services vorschlagen. Sie müssen für den Anwender leicht und verständlich sein, Geschäftsprozesse optimieren, sowie die besten Erfahrungen weltweit auf diesem Gebiet berücksichtigen.

NEWS: Ab April 2019 gilt eine erweiterte Liste von Waren, die bei der Einfuhr nach Russland mit 10 % Mehrwertsteuer besteuert werden

Die Regierung der Russischen Föderation erließ am 6. Dezember 2018 und am 30. Januar 2019 Verordnungen, mit denen die aktuelle Liste von nach Russland importierten Waren, die mit dem Mehrwertsteuer-Satz von 10 % zu besteuern sind, erweitert werden soll. Die Änderungen betreffen Lebensmittel und Kinderwaren.

So enthält nun der Abschnitt des entsprechenden Warenverzeichnisses* „Meeresfrüchte und Fischerzeugnisse“ eine neue Position „Fischfilet und sonstiges Fischfleisch (einschließlich gehackten Fischfleisches) frisch oder gekühlt“.

Geändert wurden außerdem die Abschnitte „Vieh und Geflügel“, „Fleisch und Fleischerzeugnisse“ und „Gemüse“.

Bei den Kinderwaren wurden solche Abschnitte wie Kinderbekleidung, Bettwäsche, Möbel, Matratzen, Spielzeug, Knetmasse und Windeln von den Änderungen betroffen.

NEWS: Wirtschaftlich berechtigte Personen müssen bekannt sein - Empfehlungen von Rosfinmonitoring

Russland ist seit über 15 Jahren ein vollständiges gleichberechtigtes Mitglied bei Financial Action Task Force On Money Laundering (im Folgenden FATF) und orientiert sich in seiner Gesetzgebung an FATF-Maßstäbe. Die FATF-Standards erfordern, dass wirtschaftlich Berechtigte – die eigentlichen Eigentümer oder Kontrollpersonen, die hinter dem jeweiligen Unternehmen stehen, – zwecks Geldwäschebekämpfung festgestellt und identifiziert werden. Der russische Föderale Dienst für Finanzmonitoring (Rosfinmonitoring) erarbeitete einen Leitfaden, in welchem die Vorgehensweise der Identifizierung festgelegt wird. Die Erläuterungen beziehen sich auf einen weiten Kreis von Personen, die Transaktionen mit Geldmitteln oder sonstigem Vermögen betreiben – angefangen mit Pfandhäusern bis hin zu Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten.

NEWS: Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation erläutert allgemeine Bestimmungen des russischen Vertragsrechts

Der Plenarbeschluss des russischen Obersten Gerichtshofs Nr. 49 vom 25. Dezember 2018 enthält Erläuterungen zur Anwendung von Vorschriften über den Vertragsabschluss, über öffentlichen Vertrag, Vor-, Rahmen- und Abrufvertrag sowie Erläuterungen zur Auslegung und rechtlichen Qualifikation von Verträgen.

Die Beschlussinhalte lassen sich wie folgt zusammenfassen:
  • Als wesentliche Vertragsbedingungen werden alle Bedingungen anerkannt, zu denen auf Verlangen einer der Parteien eine Einigung erzielt werden muss.
  • Gilt der Vertrag erst ab dem Zeitpunkt der Übertragung der Sache als abgeschlossen (dinglicher Vertrag), befreit dieser Umstand die Parteien nicht von der Verpflichtung, bei Vertragsverhandlungen im Vorfeld des Anschlusses in Treu und Glauben zu handeln.

NEWS: Die Staatsduma Russlands definiert digitale Finanzaktiva neu

Der Gesetzentwurf zur Regelung der Kryptoindustrie in Russland ist immer noch in der Bearbeitung. Zu den letzten Änderungen im Gesetzentwurf gehört die neue Definition der digitalen Finanzaktiva. Wird diese Definition übernommen, wird hierdurch der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert.

Was ist nun unter Finanzaktiva zu verstehen?

Laut dem aktuellen Entwurf sind unter digitalen Finanzaktiva sowohl schuldrechtliche Forderungen, als auch sonstige Rechte zu verstehen, und nicht nur solche, die Geldforderungen und Forderungen aus Wertpapieren ausgestellt mithilfe Blockchain darstellen.

Mit anderen Worten ist damit jegliches Vermögen gemeint, Rechte auf welches digital gestaltet werden können.

NEWS: Kataster- oder Inventarwert der Immobilie als Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer auf Privatvermögen: Das Bundesverfassungsgericht Russlands erläuterte, was bei der Berechnung der Vermögensteuer für Privatpersonen zu beachten ist

Das Bundesverfassungsgericht der Russischen Föderation verkündete am 15. Februar 2019 seine Entscheidung in der Sache zur Berechnung der Vermögensteuer für Privatpersonen. Laut dieser Entscheidung sind die bestrittenen Vorschriften des russischen Steuergesetzbuches (Art. 402 Abs. 1 und 2) verfassungskonform, bekommen allerdings eine neue verbindliche Auslegung. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Steuerzahler im Individualfall verlangen, dass die Vermögensteuer aufgrund des Kataster- bzw. Marktwertes der Immobilie bestimmt wird, selbst wenn im jeweiligen Föderationssubjekt noch kein Übergang auf die einheitliche (bundesweite) Berechnungsweise nach Katasterwert stattgefunden hat.

Gesetzeslage

Seiten