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NEWS: Die Haftung für nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen wird in Russland verschärft. Änderungen im russischen Ordnungswidrigkeitengesetzbuch

Am 17. Juni 2019 trat das Föderale Gesetz Nr. 141-ФЗ in Kraft, welches die Haftung für die nicht ordnungsgemäße Abfallentsorgung verschärft. Die neue Regelung betrifft Produktions- und Verbrauchsabfälle sowie Abfälle der Tierzucht und Tierhaltung.

Verstöße gegen die Abfallentsorgungsvorschriften

Nun ist die Haftung für Verstöße gegen gesetzliche Anforderungen an die Abfallentsorgung gleich in drei Artikeln des russischen Ordnungswidrigkeitengesetzbuchs geregelt, nämlich in Art. 6.35, 8.2 und 8.2.3.

Als Sanktion sehen die besagten Normen für Organisationen und Unternehmer alternativ eine Geldbuße oder eine Einstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit für die Dauer von bis zu 90 Tagen vor.

Die Höhe der Geldbuße hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere davon:

  • In welcher Phase der Abfallentsorgung der jeweilige Verstoß begangen wurde;
  • Um welche Art der Abfälle es sich handelt (bei den Tierzucht- / Tierhaltungsabfällen sind es in der Regel höhere Beträge);
  • Ob der Verstoß wiederholt begangen wurde;
  • Ob ein Schaden der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt vorliegt bzw. ob der Verstoß eine Epidemie oder eine Seuche verursacht hat.

Die Höhe der Geldbuße für juristische Personen kann je nach Konstellation 800 000 RUB erreichen.

Verstöße im Zusammenhang mit der Umweltgebühr

Produzenten und Importeure müssen außerdem zwei weitere Vorschriften beachten, die in das Ordnungswidrigkeitengesetzbuch eingeführt wurden.

  1. Art. 8.5.1 des Ordnungswidrigkeitengesetzbuchs: Eine Geldbuße wird verhängt, wenn Berichte oder Deklarationen in Bezug auf die Abfallentsorgungsrichtwerte und Waren, die der Kontrolle in diesem Zusammenhang unterliegen, nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt werden.
  2. Art. 8.41.1 des Ordnungswidrigkeitengesetzbuchs: Unternehmen, die nicht selbst ihre Abfälle entsorgen, müssen eine Gebühr dafür zahlen. Wird die Gebührenzahlung versäumt, wird solchen Personen eine Geldbuße auferlegt.

Für Einzelunternehmer beträgt die Geldbuße das 3-fache von der nicht bezahlten Gebühr, aber mindestens 250 000 RUB. Juristische Personen müssen für solche Verstöße das 5-fache, aber nicht weniger als 500 000 RUB zahlen.

Quelle: https://online.consultant.ru/riv/cgi/online.cgi?req=news&op=page&page=%2...

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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