Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

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Aktuelles

NEWS: Weitere Erleichterungen für die Bezahlung von Anteilen am Stammkapital ausländischer Gesellschaften

Am 23. Juni 2022 beschloss die Zentralbank Russlands bessere Bedingungen für Überweisungen ins Ausland zum Zwecke der Bezahlung durch russische Residenten ihrer Beteiligungen an ausländischen Kapital- und Personengesellschaften.

Im Vergleich zu älteren Regeln (mehr dazu hier) ist die Bezahlung von Anteilen am Stammkapital ausländischer Unternehmen für in Russland ansässige Gesellschafter leichter geworden.

Welche Bedingungen gelten aktuell für Bezahlung von Anteilen an ausländischen Gesellschaften?

So dürfen Anteile am Stammkapital ausländischer Gesellschaften auch ohne Erlaubnis der Zentralbank bezahlt werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

NEWS: Beteiligung russischer Residenten am Stammkapital ausländischer Gesellschaften

Die Zentralbank Russlands kündigte an, unter welchen Bedingungen Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften von in Russland ansässigen Gesellschaftern bezahlt werden dürfen.

Durch den Erlass vom 8. März 2022 Nr. 126 (P. 2) wurde den in Russland ansässigen Gesellschaftern ausländischer Firmen bis Ende 2022 verboten, ihre Anteile am Stammkapital einer ausländischen Kapital- oder Personengesellschaft ohne Erlaubnis der Zentralbank zu bezahlen.

Am 27. Mai 2022 entschied die Zentralbank, einige Ausnahmen aus diesem Verbot zuzulassen.

So dürfen Anteile am Stammkapital ausländischer Gesellschaften auch ohne Erlaubnis der Zentralbank bezahlt werden, wenn alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

NEWS: Neue Regeln der russischen Zentralbank für Überweisungen ins Ausland

Die Zentralbank Russlands kündigte am 16. Mai 2022 neue Regeln zu Überweisungen an ausländische Bankkonten an. Die zulässigen Höchstbeträge für solche Transaktionen natürlicher Personen sind gestiegen.

Welche Regeln gelten aktuell für Banküberweisungen?

In einem Kalendermonat dürfen in Russland ansässige Personen (Residenten) nicht mehr als 50.000 US-Dollar (USD) bzw. den Gegenwert in einer anderen Währung von ihrem Konto bei einer russischen Bank auf ihr eigenes Konto oder auf das Konto einer anderen Person im Ausland überweisen.

Zuvor lag die Höchstgrenze bei 10.000 US-Dollar.

Wie ist die Lage bei Geldtransfer ohne Kontoeröffnung?

Russische Residenten sowie Nicht-Residenten aus „freundlichen Staaten“ können weiterhin bis zu 5.000 USD oder den Gegenwert in einer anderen Währung pro Monat über Geldtransferunternehmen überweisen, ohne ein Konto zu eröffnen.

NEWS: Vorübergehende Regelungen für die Dividendenauszahlung an ausländische Gesellschafter russischer OOO

Mit dem Erlass 4. Mai 2022 Nr. 254 traten neue Regelungen für die Dividendenauszahlung russischer Gesellschaften mit beschränkter Haftung (OOO) an ihre ausländischen Gesellschafter in Kraft.

Beschließt eine in Russland gegründete OOO Dividenden an ihre Gesellschafter auszuzahlen und sind einige dieser Gesellschafter Personen aus „unfreundlichen Staaten“, so sind besondere Bestimmungen zu beachten.

Welche Regeln gelten bei der Gewinnausschüttung an Ausländer?

Die Dividendenausschüttung an Ausländer darf in der Höhe von bis zu 10 Mio. RUB (bzw. entsprechender Gegenwert in einer anderen Währung zum Wechselkurs vom ersten Tag des jeweiligen Monats) monatlich in der Regel frei erfolgen.

Ist der auszuzahlende Betrag höher als 10 Mio. RUB, so muss sich die OOO an eine russische Bank wenden. Die Bank eröffnet auf den Namen der ausländischen Person ein Konto Typ „C“, auf welches die Dividenden überwiesen werden.

NEWS: Zentralbank Russlands kündigte Lockerungen der aktuell geltenden Einschränkungen für den Kauf der ausländischen Währung durch Privatpersonen an

Die Zentralbank der Russischen Föderation gab am 8. April 2022 bekannt, dass gewisse Einschränkungen bei den russischen Banken in Bezug auf Bargeldverkehr mit ausländischer Währung aufgehoben bzw. gelockert werden.

1. Abhebung von Bargeld von den in EUR lautenden Konten

Natürliche Personen, die bei russischen Banken Konten und Einlagen in Fremdwährung haben, können seit dem 11. April 2022 Bargeld nicht nur in US-Dollar (USD), sondern auch in Euro (EUR) erhalten. Es gilt für Konten, die vor dem 9. März 2022 eröffnet wurden und bei denen noch kein Limit für die Abhebung des Bargelds festgelegt wurde.

Die Abhebung ist innerhalb des Limits von 10.000 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR) erlaubt. Die Abhebung eines Betrags, der 10.000 USD übersteigt, erfolgt in Rubel (RUB).

Dies gilt vorerst bis zum 9. September 2022.

2. Kauf der Fremdwährung wieder erlaubt

NEWS: 2022 dürfen russische AO und OOO ihre Hauptversammlungen wieder in Form einer Fernabstimmung abhalten

Das Verbot von Fernabstimmungen bei Jahresabschlussversammlungen der russischen AO und OOO wird bis zum 31. Dezember 2022 aufgehoben. Die von der Staatsduma verabschiedeten Regelungen sind am 25. Februar 2022 in Kraft getreten.

Russische Gesellschaften mit beschränkter Haftung (OOO)

Russische Gesellschaften mit beschränkter Haftung (OOO) sind verpflichtet, im Zeitraum von Anfang März bis Ende April eine Jahresgesellschafterversammlung abzuhalten, bei der die Genehmigung des Jahresabschlusses an der Tagesordnung steht. Das genaue Datum bestimmt OOO in ihrer Satzung.

Grundsätzlich müssen solche Gesellschafterversammlungen in der Präsenzform stattfinden.

2022 wird wiederholt eine Fernabstimmung für zulässig erklärt.

NEWS: Weniger Hindernisse für Insolvenzverwalter, Informationen über das Vermögen des insolventen Schuldners in Russland zu erhalten

Einer der Trends bei Insolvenzstreitigkeiten in Russland im Jahr 2021 war die Beseitigung von Hindernissen für die rasche und vollständige Einholung von Informationen über das Vermögen von Schuldnern sowie Personen, die das jeweilige insolvente Schuldnerunternehmen kontrollieren. Das Oberste Gericht Russlands gab neue Erläuterungen in diesem Zusammenhang.

In Insolvenzsachen ist die Schnelligkeit oft entscheidend. Je schneller der Insolvenzverwalter die liquiden Mittel des insolventen Schuldners ausfindig macht, desto besser stehen die Chancen für die Gläubiger, zumindest einen Teil ihres Geldes zurückzuerhalten.

In der Praxis kommt es oft vor, dass Schuldner bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihr Vermögen auf den Namen von Verwandten registrieren lassen, dieses unter Wert verkaufen oder ihre Aktiva anderweitig schrumpfen.

NEWS: Das russische Lebensmittelembargo bis Ende 2022 verlängert

Der Präsident Russlands Wladimir Putin unterschrieb am 20. September 2021 den Erlass Nr. 534, durch den die Gegensanktionen gegen die EU-Staaten, die USA und eine Reihe anderer Staaten bis Ende 2022 gelten sollen.

Die Gegensanktionen für die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Rohstoffe und Lebensmittel nach Russland bleiben bis einschließlich 31. Dezember 2022 in Kraft.

Verboten ist die Einfuhr von Käse, Wurst, Obst und anderen Waren, die in den USA, den EU-Staaten, Kanada, Australien, Norwegen, der Ukraine, Albanien, Montenegro, Island, Liechtenstein, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland hergestellt werden.

Die Liste der Waren, die dem Einfuhrverbot unterliegen, finden Sie hier.

NEWS: Abschaffung von Gewinnrepatriierungspflichten für russische Ausfuhrhändler soll beschleunigt werden

Das russische Finanzministerium schlägt vor, die schrittweise Abschaffung der Gewinnrepatriierungspflichten auch in Bezug auf Rohstoffe zu beschleunigen. Dafür sollen die bereits geplanten Fristen verkürzt werden.

Die Anforderung, die Erlöse in Rubel aus der Ausfuhr bestimmter Rohstoffe auf Konten bei zugelassenen Banken zu überweisen, soll nicht mehr gelten für:

  • bis zu 70 % der Vertragssumme ab Juli 2022;
  • Aktuell ist es erst ab 2023 geplant.
  • den gesamten Erlös aus dem Vertrag ab 2023.
  • Aktuell ist es erst ab 2024 geplant.

Darüber hinaus sollen einige Rohstoffexporteure von der Rückführung von Gewinn in ausländischer Währung befreit werden für:

NEWS: Bestimmte Repatriierungspflichten für russische Ausfuhrhändler abgeschafft

Der russische Gesetzgeber schafft bestimmte Gewinnrepatriierungspflichten für russische Ausfuhrhändler ab. Von den neuen Regelungen profitieren in erster Linie solche Exporteure, die mit Waren handeln, die keine Rohstoffe sind.

Für viele russische Exporteure wurde seit dem 1. Juli 2021 die Pflicht abgeschafft, die Zahlung ihrer Gewinne stammend von den Partnern ohne Währungsansässigkeit in Russland auf russische Konten zu gewährleisten. Es betrifft solche Verträge, die eine Zahlung in ausländischer Währung vorsehen.

Die Gewinne in ausländischer Währung dürfen nun auf ein Konto des russischen Ausfuhrhändlers bei einer ausländischen Bank überwiesen werden.

Die Änderungen gelten nicht für die Ausfuhr einer Reihe von Waren. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Rohstoffe. Welche Stoffe es sind und welche HS-Codes ihnen zugewiesen sind, ist im Gesetz aufgelistet.

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