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NEWS: Russland setzt eine Reihe von Bestimmungen von Doppelbesteuerungsabkommen mit „unfreundlichen“ Staaten aus

Mit dem Erlass des russischen Präsidenten vom 8. August 2023 Nr. 585 wird die Geltung von einigen Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit 38 „unfreundlichen“ Staaten, die Sanktionen gegen Russland eingeführt haben, ausgesetzt. Die Regierung Russlands muss einen Gesetzentwurf ausarbeiten, welcher festlegt, wie die Besteuerung während der Aussetzung der DBA funktionieren soll.

Bereits im März 2023 schlugen die russischen Außenministerium und Finanzministerium vor, Doppelbesteuerungsabkommen mit „unfreundlichen“ Staaten als Reaktion auf die westlichen Sanktionen gegen Russland auszusetzen.

Der entsprechende Erlass des russischen Präsidenten trat am 8. August 2023 in Kraft. Danach wird die Geltung von einzelnen Bestimmungen der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Russland und den USA, den EU-Mitgliedstaaten (darunter Deutschland) und einer Reihe weiterer Staaten ausgesetzt. Die Artikel über die Vermeidung der Doppelbesteuerung (Art. 23) und den Informationsaustausch (Art. 26) behalten formell ihre Gültigkeit.*

Die Regierung Russlands wurde angewiesen, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten mit den Regelungen dazu, wie die Besteuerung in der Aussetzungszeit erfolgen wird. Außerdem muss die Regierung Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen der Aussetzung der DBA auf die russische Wirtschaft zu verringern.

Ob nun die betroffenen Personen die Steuern doppelt zahlen müssen, hängt von der Reaktion der „unfreundlichen“ Staaten und von den Klarstellungen der russischen Regierung ab, insbesondere von den Bestimmungen des von der Regierung auszuarbeitenden Ausführungsgesetzes. Bisher behauptete das Finanzministerium, dass Privatpersonen von der DBA-Aussetzung nicht betroffen werden.

Quelle: Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vom 8. August 2023 Nr. 585

*Am Beispiel des DBA zwischen Russland und Deutschland

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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