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NEWS: Die Geltung von Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Russland und „unfreundlichen“ Staaten könnte ausgesetzt werden

Das Finanzministerium und das Außenministerium Russlands schlagen vor, die Doppelbesteuerungsabkommen mit allen Staaten, die einseitige Sanktionen gegen Russland eingeführt haben, auszusetzen, bis diese wieder aufgehoben sind.

Welche steuerlichen Änderungen stehen an, falls die DBA tatsächlich ausgesetzt werden?

Unter Doppelbesteuerung versteht man die Verpflichtung des Empfängers von bestimmten Einkünften, in dem Land, in dem er die Einkünfte erzielt hat, und in dem Land, in dem er steuerlich ansässig ist, Steuern zu zahlen. Die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ermöglichen es, eine doppelte Steuerzahlung zu vermeiden, zum Beispiel indem sie die Zahlung von Steuern in nur einem Land oder in beiden Ländern zulassen, allerdings zu einem ermäßigten Steuersatz oder mit einer Aufrechnung der steuerlichen Beträge.

Im März 2023 haben das russische Finanz- und das Außenministerium vorgeschlagen, Doppelbesteuerungsabkommen, die mit „unfreundlichen“ Staaten abgeschlossen wurden, auszusetzen.
Der von den Ministerien ausgearbeitete Entwurf eines Präsidentenerlasses sieht vor, dass "die Anwendung ermäßigter Quellensteuersätze (Steuerbefreiungen) in Bezug auf Einkünfte, die unter Doppelbesteuerungsabkommen fallen", ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Erlasses ausgesetzt wird.

Die Aussetzung der Abkommen würde bedeuten, dass die Zahlungen in beiden Ländern geleistet werden müssen.

Die Aussetzung von DBA mit welchen Staaten kommt in Betracht?

Bis dato hat Russland Doppelbesteuerungsabkommen mit 82 Staaten unterzeichnet, von denen 39 auf der Liste der „unfreundlichen“ Staaten stehen. Darunter fallen die EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich, die USA, Kanada und andere.

Wer ist davon betroffen?

Die Steueränderungen betreffen sowohl juristische Personen (ausländische Unternehmen, die weiterhin in Russland tätig sind, und russische Unternehmen, die Einkünfte im Ausland erzielen) als auch natürliche Personen, die z. B. in ein anderes Land umgezogen sind, aber weiterhin für ein russisches Unternehmen arbeiten oder Einkünfte beispielsweise aus der Vermietung einer Wohnung in Russland erzielen.

Quelle: Informationen des Finanzministeriums der Russischen Föderation

Sollte Sie dieses Thema interessieren, lesen Sie auch unseren Beitrag zum Thema Doppelbesteuerungsabkommen.

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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