NEWS: Die Einschränkungen für den Bargeldverkehr mit ausländischer Währung in Russland werden bis 9. September 2023 verlängert
Am 6. März 2023 entschied die Zentralbank der Russischen Föderation, alle bestehenden Beschränkungen für den Bargeldverkehr mit Fremdwährungen für Bürger und juristische Personen aufrechtzuerhalten. Die besagten Regeln gelten bis 9. September 2023, vorbehaltlich einer weiteren Verlängerung.
Abhebung von Bargeld von den in Währung lautenden Konten durch Privatpersonen
Dies bezieht sich auf Abhebungen von Guthaben auf Einlagen oder Währungskonten bei der Bank, bei der die Einlage oder das Konto vor dem 9. März 2022 eröffnet wurde.
Die Abhebungsgrenze beträgt 10.000 US-Dollar (USD) oder den Gegenwert in Euro (EUR). Die Auszahlung erfolgt in USD oder EUR unabhängig davon, auf welche Währung das Konto oder die Einlage lauten. Die Abhebung eines Betrags, der 10.000 USD übersteigt, erfolgt in Rubel (RUB).
Außerdem dürfen die Banken von natürlichen Personen keine Gebühren für die Abhebung der Währung von ihren Konten oder Einlagen verlangen.
Währungsüberweisungen ohne Kontoeröffnung und über E-Wallets werden in RUB ausgezahlt.
Abhebung von Bargeld von den in Währung lautenden Konten durch Unternehmen
Russische juristische Personen können in gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen für Reise- und Verpflegungskosten Fremdwährungen in bar erhalten, jedoch nicht mehr als 5.000 USD oder den entsprechenden Betrag in EUR, Pfund Sterling (GBP) und japanischen Yen (JPY). Für andere Währungen gibt es keine Einschränkungen.
Bargeldabhebungen in USD, EUR, GBP und JPY werden nicht an Unternehmen vorgenommen, die im Ausland währungsansässig sind. Für andere Währungen gibt es keine Einschränkungen.
Kauf der Fremdwährung bei den russischen Banken
Russische Banken dürfen an natürliche Personen so viele USD und EUR verkaufen, wie viel in ihre Kassen nach dem 9. April 2022 eingezahlt wurde. Für den Verkauf anderer Währungen gibt es keine Beschränkungen.
Quelle: Informationen der Zentralbank der Russischen Föderation vom 6. März 2023
© Maria Mikhaylova, LL.M.
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