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Im Umsiedlungsprogramm Russlands für Landsleute werden erleichtere Bedingungen für Repatrianten eingeführt

Wahrscheinlich wissen Sie bereits, dass das sog. Rückkehrer-Programm ein staatliches Programm ist, mit dem eine erleichterte und beschleunigte Umsiedlung von Landsleuten nach Russland möglich ist. Wer ein Teilnahmezertifikat für dieses Programm in der Hand hat, hat nicht nur geringeren bürokratischen Aufwand beim Umzug, sondern auch einen Anspruch auf Überbrückungshilfen, auf die zollfreie Einfuhr von Hausrat sowie auf eine beschleunigte Erlangung des russischen Passes unter Beibehaltung der vorliegenden Staatsbürgerschaft.

Nun wird ab dem 1. Januar 2024 eine Neuerung in Kraft treten, mit der noch bessere Rahmenbedingungen für eine neu einzuführende Kategorie der Repatrianten geschaffen werden.

Wer gilt denn nach dieser Neuerung als Repatriant?

Das sind Personen, die folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Russische Staatsangehörige, die zum 24. Februar 2022 ihren festen Wohnsitz im Ausland hatten,
  2. Frühere russische Staatsangehörige, die sich ausbürgern ließen,
  3. Personen, die in der RSFSR geboren waren ODER gelebt haben und die sowjetische Staatsangehörigkeit hatten,
  4. Personen, deren Verwandte in der direkten aufsteigenden Linie auf folgenden Gebieten geboren
    waren ODER gelebt haben:
    • RSFSR
    • Gebiete, die zum Russischen Imperium oder zur UdSSR gehörten, in den Grenzen der
      Russischen Föderation.

Was hat man für die Repatrianten verbessert?

  • Die als Repatrianten anerkannten Personen dürfen sich ihren Wohnsitz in Russland frei aussuchen und sind an die gewählte Einwanderungsregion nicht gebunden.
  • Das bedeutet auch, dass man als Repatriant an die Anforderungen der regionalen Übersiedlungsprogramme nicht gebunden ist.

Für wen bringt diese Neuregelung eine deutliche Erleichterung?

Vor allen die Personen im Rentenalter sowie Personen ohne einen Berufsabschluss werden von der Neuregelung profitieren, wenn sie die Repatriantenkriterien erfüllen.

© Dr. Olga Kylina

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