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NEWS: Die Zentralbank Russlands verlängert die Einschränkungen für Überweisungen ins Ausland

Die russische Zentralbank veröffentlichte am 31. März 2023 Erläuterungen zu den aktuell geltenden Regeln für Überweisungen ins Ausland. Im Wesentlichen wird die Geltung der Einschränkungen aus dem Vorjahr verlängert.

Welche Bestimmungen sind bei Banküberweisungen ins Ausland zu beachten?

Nach der aktuell geltenden Regelung dürfen russische Residenten und Währungsansässige der „freundlichen“ Staaten nicht mehr als 1 Mio. US-Dollar (USD) oder den Gegenwert in einer anderen Fremdwährung im Laufe eines Monats aus Russland auf Konten bei ausländischen Banken überweisen.

Die Überweisungsbeträge werden zum offiziellen Wechselkurs der Fremdwährungen zum Rubel am Tag des Eingangs des Transaktionsauftrags bei der Bank festgelegt.

Welche Bestimmungen sind bei Überweisungen ins Ausland über Geldtransferunternehmen, ohne Kontoeröffnung, zu beachten?

Die Obergrenze für Überweisungen über die Geldtransfersysteme beträgt 10.000 USD pro Monat oder deren Gegenwert in einer anderen Fremdwährung.

Welche Regeln gelten bei der Überweisung ins Ausland des in Russland bezogenen Arbeitslohns?

Nicht-Residenten, die offiziell in Russland arbeiten, können Geldmittel in Höhe ihres Lohns ins Ausland überweisen. Dies gilt sowohl für Ausländer aus „freundlichen“ Staaten als auch für solche aus „unfreundlichen“ Staaten.

Wer darf keine Überweisungen aus Russland ins Ausland tätigen?

Eine Überweisung aus Russland ins Ausland ist aktuell für folgende Personen verboten:
- Privatpersonen – Nicht-Residenten aus „unfreundlichen“ Staaten, die nicht in Russland arbeiten, sowie
- juristische Personen aus „unfreundlichen“ Staaten.

Letzteres gilt jedoch nicht für ausländische Unternehmen, die unter Kontrolle von russischen juristischen oder natürlichen Personen stehen.

Grenzüberschreitende Transaktionen zwischen den Banken

Banken aus „unfreundlichen“ Staaten können Geldüberweisungen in Rubel (RUB) über Korrespondenzkonten bei russischen Kreditinstituten vornehmen, wenn die Konten des Auftraggebers und des Begünstigten bei ausländischen Banken eröffnet wurden.

Die aktuelle Regelung gilt voraussichtlich bis 30. September 2023.

Quelle: Informationen der Zentralbank der Russischen Föderation vom 31. März 2023

© Maria Mikhaylova, LL.M.

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