Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

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Wie bekommt man die Dividenden auf die getauschten ADRs?

In diesem Beitrag behandeln wir die folgende Konstellation: Die ADRs sind in ein russisches Depot getauscht, d.h. die Aktien werden in einem Depot bei einer russischen Bank verwahrt (z.B. in einem Depot bei der Gazprombank).

I. Bezüglich des Erhalts der Dividenden muss man hier zwei Situationen unterscheiden:

  1. Die Dividenden, deren Auszahlungstermine NACH der Einbuchung der Aktien in das russische Depot liegen werden
    • In diesem Fall müssen die Anleger nichts unternehmen. Diese Auszahlungen der Dividenden veranlasst für den Anleger die russischen depotführende Bank.
    • In dieser Situation geht es nicht um eine Nachforderung der Dividenden, sondern um eine reguläre Auszahlung.
  2. Die Dividenden der früheren Perioden, deren Auszahlungstermine VOR der Einbuchung in das russische Depot liegen
    • In diesem Fall muss man unmittelbar bei der jeweiligen russischen Gesellschaft (z.B. bei Lukoil) einen Nachforderungsantrag stellen. Dem Antrag sind die von der jeweiligen Emittentin geforderten Nachweise beizufügen. Hierbei muss man beachten, dass jede Emittentin eigene Anforderungen an die Nachweise stellt.
    • Die Nachforderung der Dividenden ist nach dem russischen Gesetz über die Aktiengesellschaften innerhalb von drei Jahren ab der Ausschüttungsbeschluss möglich.

II. Auf welche Konten werden die Dividenden eingebucht?

  • Bei der Auszahlung der Dividenden unterscheidet die geltende russische Rechtslage zwischen sog. „freundlichen“ und „unfreundlichen“ Ausländern.
  • Die Personen aus „freundlichen“ Ländern können das Konto für die Einbuchung der Dividenden frei benenn und können über die eingegangenen Gelder auch frei verfügen.
  • Die Personen aus „unfreundlichen“ Ländern bekommen deren Dividenden auf die abgesonderten und gesperrten Konten Typs „C“. Diese Konten werden durch die russische depotführende Bank eröffnet, ohne dass seitens des Anlegers bestimmte Aktivitäten erforderlich werden.
  • Über die Guthaben der „C“-Konten kann man bis auf Weiteres nicht verfügen.
  • Wer einem "freundlichen" oder "unfreundlichen" Staat angehört, bestimmt sich nicht nach dem Wohnsitz, sondern nach der Staatsangehörigkeit.

Haben Sie Ihre ADRs getauscht und möchten Sie mehr über die Nachforderung der Dividenden wissen, stehen wir für Ihre Fragen zur Verfügung.

© Dr. Olga Kylina

Ihre Fragen richten Sie an uns bitte per E-Mail: olga.kylina@lex-temperi.de.

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