NEWS: Dividendenauszahlung an Ausländer leichter gemacht

Am 9 August 2023 fasste ein Unterausschuss der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen
in der Russischen Föderation einen Beschluss über die Auszahlung von Gewinnen (Dividenden) durch russische
Unternehmen an ihre Gesellschafter, die "ausländische Gläubiger" sind. Dieser Beschluss wurde am 23. August 2023
auf der Webseite des Finanzministeriums veröffentlicht. Danach können die Zentralbank und das Finanzministerium
Russlands Genehmigungen, Gewinne (Dividenden) an einzelne ausländische Gesellschafter auszuzahlen,
unter leichteren Bedingungen erteilen.
Die Rechtslage bisher
2022 hat der Präsident der Russischen Föderation eine Reihe von Erlassen unterschrieben, die
ein besonderes Verfahren für die Auszahlung von Gewinnen (Dividenden) durch russische
Unternehmen an ihre Gesellschafter aus sog. „unfreundlichen Staaten“ festlegen. In erster
Linie handelt es sich dabei um die folgenden Erlasse:
a) Erlass Nr. 95 vom 5 März 2022 "Über das vorläufige Verfahren zur Erfüllung von
Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern" (in Bezug auf
Aktiengesellschaften);
b) Erlass Nr. 254 vom 4 Mai 2022 "Über das vorläufige Verfahren zur Erfüllung finanzieller
Verpflichtungen im Bereich der Unternehmensbeziehungen gegenüber bestimmten
ausländischen Gläubigern" (in Bezug auf Gesellschaften mit beschränkter Haftung).
Diese Erlasse sehen im Wesentlichen vor, dass Gesellschafter bzw. Aktionäre russischer
Unternehmen aus „unfreundlichen Staaten“, Gewinne (Dividenden) auf die übliche Art und
Weise beziehen können, wenn ihr Betrag 10 Mio. RUB pro Kalendermonat oder den
Gegenwert dieses Betrags in ausländischer Währung zum offiziellen Wechselkurs der
Zentralbank Russlands am ersten Tag eines jeden Monats nicht übersteigt.
Für den Fall, dass solche Gesellschafter bzw. Aktionäre beabsichtigen, Gewinne (Dividenden)
in größerer Höhe zu erhalten, stehen ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
a) Einzahlung des Gewinns (der Dividende) durch die russische Gesellschaft auf ein
spezielles Rubelkonto des Typs "C", das bei einer russischen Bank eröffnet wird. Für
Gesellschafter bzw. Aktionäre aus „unfreundlichen Staaten“ ist es praktisch unmöglich, Mittel
von einem solchen Konto im Ausland abzuheben;
b) Einholung durch die Gesellschaft einer Sondergenehmigung des Finanzministeriums der
Russischen Föderation (bei Finanzinstitutionen – der Zentralbank).
Am 11 Juli 2023 veröffentlichte das Finanzministerium der Russischen Föderation einen
Auszug aus dem Beschluss Nr. 171/5 der Regierungskommission vom 7 Juli 2023 (im
Folgenden - Beschluss Nr. 171/5), der u.a. eine Reihe von Bedingungen aktualisierte, unter
denen die Wahrscheinlichkeit, dass die Bank Russlands oder das Finanzministerium der
Russischen Föderation eine Sondergenehmigung für die Auszahlung von Gewinnen
(Dividenden) an Teilnehmer russischer Unternehmen, die ausländische Gläubiger sind, erteilt,
etwas erhöht, aber nicht garantiert wurde. Zu diesen Bedingungen gehören u.a:
a) Die Höhe des auszuzahlenden Gewinns (der Dividende) darf nicht mehr als 50 Prozent des
Nettogewinns des vorangegangenen Jahres betragen;
b) Erfüllung der Verpflichtungen der Antragsteller zur Einhaltung der wichtigsten
Leistungsindikatoren, bestätigt durch die föderalen Exekutivorgane bzw. Zentralbank
Russlands;
c) Die Gesellschafter bzw. Aktionäre sind bereit, die Unternehmenstätigkeit in Russland
fortzusetzen.
Das Wesentliche des neuen Beschlusses der Regierungskommission
Gemäß der Stellungnahme Nr. 182/5 hält es die Regierungskommission für möglich,
russischen Firmen eine Genehmigung zur Auszahlung von Gewinnen (Dividenden) an
Gesellschafter bzw. Aktionäre russischer Unternehmen, die ausländische Gläubiger sind, zu
erteilen, ohne die im Beschluss Nr. 171/5 festgelegten Bedingungen zu erfüllen, wenn diese
nach dem 1 April 2023 Investitionen in die russische Wirtschaft getätigt haben,
einschließlich der Erweiterung der Produktion in der Russischen Föderation, der Entwicklung
neuer Technologien, und zwar in einer Höhe, die das Volumen dieser Investitionen nicht
übersteigt.
Es handelt sich somit um die Lockerung der Bedingungen für die Erteilung von
Genehmigungen durch die Zentralbank oder das Finanzministerium der Russischen
Föderation für russische Unternehmen zur Auszahlung von Gewinnen (Dividenden) von mehr
als 10 Mio. RUB pro Kalendermonat zugunsten ihrer Gesellschafter bzw. Aktionäre aus
„unfreundlichen Staaten“ im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit (d.h. nicht über ein C-
Konto).
Quelle: Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Unterausschusses der
Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen
Föderation vom 9 August 2023 Nr. 182/5
© Maria Mikhaylova, LL.M.
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