Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
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Aktuelles

NEWS: Arbeitslohn in fremder Währung - bald für Auslandsmitarbeiter möglich

Die russische Staatsduma billigte am 17. Januar 2018 in zweiter Lesung einen Gesetzesentwurf (№ 276412-7) zur Änderung des Arbeitsgesetzbuchs Russlands. Danach dürften russische Firmen ihre Angestellten, die im Ausland tätig sind, in Fremdwährung bezahlen.

Das Gesetz würde den aktuell gegebenen Widerspruch zwischen dem russischen Arbeitsgesetzbuch und dem Föderalen Gesetz v. 10.12.2003 № 173-ФЗ „Über die Währungsregelung und Währungskontrolle“ beseitigen: Laut dem Arbeitsgesetzbuch darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nur in Rubel bezahlen, während das Währungsgesetz zulässt, dass die in Russland ansässigen juristischen Personen Dienstleistungen in Fremdwährung bezahlen können.

Diese Änderungen betreffen in erster Linie Angestellte der russischen Botschaften und Konsulate, Diplomaten, aber natürlich auch sonstige Arbeitnehmer, die ihre Dienststelle im Ausland haben.

NEWS: Tax free in Russland zu Beginn 2018

Im November 2017 wurde von der russischen Staatsduma Gesetz erlassen, das die Rückerstattung der beim Kauf von Waren in russischen Geschäften gezahlten Mehrwertsteuer (18%) für ausländische Gäste vorsieht – das Föderale Gesetz vom 27. November 2017 № 350-FZ zur Änderung des Steuergesetzbuches Russlands. Ausgenommen von dieser steuerlichen Vergünstigung sind allerdings Bürger der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU).

Das Tax-Free-System gilt nun seit dem 1. Januar 2018. Die neue Regelung wird als erstes in Moskau, St. Petersburg und Sotschi umgesetzt.

Um die gezahlten Steuergelder zurückzubekommen, braucht man einen Reisepass und einen Kassenbeleg mit bestimmten Angaben, der einen Einkauf im Wert von mindestens 10.000 RUB nachweist.

NEWS: Oberster Gerichtshof Russlands erweitert den Kreis der Verantwortlichen für Unternehmensinsolvenzen

Aus eigener Tasche für die Insolvenz von Geschäftspartnern zu zahlen haben nicht nur diejenigen, die aus den Geschäften überragende Profite gezogen haben, sondern auch diejenigen, die zwielichtige Geschäfte abgeschlossen haben – so hat der Oberste Gerichtshof Russlands beschlossen.

Im Jahr 2016 wurden in Russland über 12.000 Insolvenzverfahren eröffnet. Dabei konnte nur ein Drittel der Schuldner alle Schulden begleichen. In 67% der Fälle blieben die Gläubiger ohne Entschädigung.

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