Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

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NEWS: Wird nun in Russland die Gebühr für die Eintragung von juristischen Personen und Einzelunternehmern abgeschafft?

Die Föderale Regierung Russlands beauftragte das Finanzministerium, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der staatlichen Gebühr für die Eintragung juristischer Personen und Einzelunternehmer in das Handelsregister (EGRUL*) auszuarbeiten.

Das Vorhaben hat zum Ziel, die Entwicklung des kleinen Unternehmentums in Russland zu fördern, wodurch schlussendlich neue Arbeitsplätze geschaffen werden sollen und die Zahl der Steuerzahler steigen soll.

Die Gebühr bei einem elektronischen Antrag auf die Eintragung einer juristischen Person oder eines Einzelunternehmers soll nun auf null reduziert werden (sog. „Start für Null“). Heute muss man noch für die Eintragung einer juristischen Person ins russische Handelsregister eine Gebühr in Höhe von 4 000 RUB und für die Eintragung eines Einzelunternehmers 800 RUB bezahlen (Art. 333.33 Abs. 1 Nr. 1, 6 des Steuergesetzbuches Russlands).

Auf dem offiziellen russischen Portal für die Veröffentlichung der Gesetzentwürfe (http://regulation.gov.ru/projects#) ist die aktuelle Fassung des Entwurfs bereits zu finden – Gesetzentwurf zur Änderung des Art. 333.35 des russischen Steuergesetzbuches vom 28. Februar 2018 02/04/02-18/00078725.

* EGRUL = Jedinyj gosudarstvennyj rejestr juriditscheskich lic / Einheitliches Staatliches Register juristischer Personen

Quelle: http://government.ru/orders/selection/401/31319/

Maria Mikhaylova

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