NEWS: Tatsächliche Einflussnahme in den Unternehmensbeziehungen. Entwicklungen des Jahres 2017
Im Jahr 2017 stand das Thema der tatsächlichen Unternehmenskontrolle im Mittelpunkt der Diskussionen. Gemeint ist diejenige Einflussposition, wenn das Unternehmen von einer Person kontrolliert wird, welche keine rechtlich begründete Beziehung zu ihm aufweist. Dieses große Thema hat sich in den neuen Gesetzen und Gerichtsentscheidungen widerspiegelt und wurde oft in den Erläuterungen des russischen Bundessteueramtes und in wissenschaftlichen Gremien diskutiert.
Am 21. Dezember 2017 fasste das Plenum des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation nun den Beschluss № 53, der sich zu einigen Fragen im Zusammenhang mit der Haftung von kontrollierenden Personen bei Insolvenz eines Schuldners äußert. Der Ausgangspunkt des Beschlusses ist die Möglichkeit, die Person zu identifizieren, die die tatsächliche Kontrolle ungeachtet der vorhandenen oder nicht vorhandenen formell-rechtlichen Merkmalen der Zugehörigkeit zum Unternehmen ausübt.
Dieser Beschluss wurde im Nachgang zur Einführung des Kapitels III.2 zur Haftung von Einflusspersonen und Führungskräften eines Unternehmens in das Insolvenzgesetz (Änderung eingeführt durch das Föderale Gesetz vom 29.07.2017 Nr. 266-ФЗ) verabschiedet. Davor erweckte diese bedeutende Gesetzesänderung das Interesse des russischen Bundessteueramtes, welches einige Merkmale der Einflussposition für Steuerzwecke definierte. Nicht ohne Reaktion des Bundessteueramtes blieb auch der am 04.07.2017 erlassene Beschluss des russischen Bundesverfassungsgerichts № 1440-O, in dem es um eine Steuerneuberechnung bei kleinen Unternehmen ging, wenn bei diesen die Involvierung in eine „Gruppe voneinander abhängiger Organisationen“ zwecks gesetzwidriger Erlangung von Steuerpräferenzen festgestellt wird. Daraufhin unternahm das Bundessteueramt in seinem Brief vom 11.08.2017 № CA-4-7 / 15895 einen Versuch, mögliche Wege und Schemen zu bestimmen, welche die Steuerhinterziehung ermöglichen sollten.
Bei diesen Erläuterungen, Methoden und Beschlüssen geht es im Grunde genommen um eine Art der Durchgriffshaftung (so genannte piercing of the corporate veil / прокалывание корпоративной вуали) und die Suche nach dem tatsächlichen Inhaber des Unternehmens (eigentliche Einflussperson).
Diese Tendenz ist heftig umstritten, nicht zuletzt, weil die Folgen der Durchgriffshaftung im Widerspruch zur Grundidee der haftungsbeschränkenden juristischen Person stehen. Nichtsdestoweniger breitet sich die Tendenz nach der Suche von "informellen" korporativen und quasi-korporativen Beziehungen aus. Im Visier sind wirtschaftlich Berechtigte, aber auch Geschäftspartner.
Allerdings muss auch die zweite Tendenz erwähnt werden, welche auf den Schutz der faktischen Unternehmensinhaber fokussiert ist. Als Beispiel dieser Tendenz aus der Gerichtspraxis dient der so genannte „Moskalev-Fall“. Der Betroffene, der tatsächlich die Bank „Aspekt“ kontrollierte, „versteckte“ sich hinter den zypriotischen Offshore-Gesellschaften. Die Bankeigentümerstruktur wurde durch eine lange Kette von ausländischen Trusts und Offshore-Gesellschaften gesteuert, von denen zwei die direkten Besitzer von Anteilen in russischer GmbH waren, welche ihrerseits 90% der Anteile der Aspekt-Bank hielt. Die Miteigentümer der GmbH wechselten heimlich vom tatsächlichen Eigentümer den Direktor, der alle Anteile der Bank (das gesamte Vermögen der GmbH) zu reduziertem Preis verkaufte und das Geld noch herauszog. Das Gericht hat den Anteilsverkauf für ungültig erklärt, was die bisherige Gerichtspraxis maßgeblich veränderte. Dies eröffnet den tatsächlichen Unternehmensbesitzern nämlich die Möglichkeit, ihre Eigentumsrechte unabhängig vom Vorliegen der rechtlichen Beziehungen zu schützen.
Quelle in Russisch: https://zakon.ru/blog/2017/12/29/fakticheskij_kontrol_v_korporativnyh_ot...
© Daria Vereshchak
© Dr. Olga Kylina
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