Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

NEWS: Veraltete Regeln des russischen Währungsrechts: Reformierung notwendig

Rechtsexperten in Russland sind sich einig: Veränderungen im russischen Währungsrecht sind nötig. Es gibt viele Rechtnormen, die der Gegenwart nicht entsprechen bzw. nicht genügen. Der russische Regierungschef Dmitri Medwedew äußerte sich ebenfalls zu diesem Thema: Man müsse die alten Normen „schnell und unumkehrbar“ loswerden.

Russische Juristen weisen darauf hin, dass die Währungsrechtsregelungen hoffnungslos veraltet sind. Die aktuellen Normen stellen ein Hindernis für die Unternehmer dar. Die Außenwirtschaft wird dadurch ebenfalls erheblich beeinträchtigt. Das größte Problem wird in der Gewinnrepatriierungsanforderung für russische Ausfuhrhändler sowie in der Regelung gesehen, die den russischen Währungsansässigen die Nutzung ihrer ausländischen Bankkonten umständlicher macht.

„Die letzten Änderungen der Währungsvorschriften haben die Situation für natürliche Personen – russische Bürger, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben – etwas verbessert. Jedoch bleibt die Frage offen: Wofür werden die Einschränkungen bei der Nutzung ausländischer Bankkonten überhaupt aufrechterhalten? Welcher Zweckt wird damit verfolgt?“ – so Sergey Pepeliajev, der geschäftsführende Partner von „Pepeliaev Group“.

Sanktionen für die Verletzung dieser nach Sinn und Zweck veralteten Normen sind hohe Geldbußen und –strafen. Als Beispiel wird vom Herrn Pepeliajev die folgende Situation herangezogen: Russische Währungsansässige würden das Risiko eingehen, ihr auf das ausländische Konto überwiesenes Geld zu verlieren, wenn sie nicht alle Regelungsfeinheiten (was erlaubt ist und was nicht) berücksichtigen würden. So dürften zum Beispiel die durch die Veräußerung von Börsenpapieren erwirtschafteten Gelder schon auf ein ausländisches Konto überwiesen werden. Die aus der Veräußerung von restlichen Wertpapieren (also, keinen Börsenpapieren) fließenden Gelder dürften hingegen nicht auf einem ausländischen Konto des bzw. der russischen Währungsansässigen verbleiben.

Manche Juristen sind überzeugt, dass der moderne Staat auf die Währungsregulierung schlussendlich verzichten kann, ohne dadurch öffentlichen Belangen zu schaden. Etwa für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität existieren andere Mechanismen, wie z.B. Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung.

Quelle: https://pravo.ru/story/200335/

Maria Mikhaylova

Teilen Sie uns Themen, Fragen, Probleme mit, die für Ihr Russlandgeschäft relevant sind. Sehr gerne gehen wir auf diese Themen in einem der künftigen Beiträge ein.

E-Mail: info@lex-temperi.de
Tel.: +49 (0)851 987 21 75

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag lediglich Informationszwecken dient und keine Rechtsberatung darstellt. In jedem Einzelfall ist eine sorgfältige Überprüfung des Sachverhalts notwendig.

Alle Bilder auf dieser Webseite unterliegen der CC0-Lizenz oder werden aufgrund eines unwiderruflichen, weltweiten, nicht exklusiven und lizenzgebührenfreien Nutzungsrechts, gewährt durch Pixabay, verwendet.

Pixabay/Paolinio, Pixabay-Lizenz