NEWS: Seit März 2018 gilt in Russland ein neues Kontrollverfahren für Devisengeschäfte
Die neuen Regelungen im russischen Währungsrecht sind in erster Linie für die Teilnehmer der Außenwirtschaftstätigkeit und ihre Bankgeschäfte relevant. Betroffen sind sowohl russische Währungsansässige (juristische und natürliche Personen), als auch die des ausländischen Währungsraums (ausgenommen natürliche Personen).
Zu den wesentlichen Änderungen im russischen Devisenrecht gehört zum Beispiel, dass man den Vertrag bei der entsprechenden zuständigen Bank anmelden muss, welchem dort eine Identifikationsnummer zugeteilt wird. Diese Änderung führt zur Abschaffung des Geschäftspasses, der über längere Zeit das einzig mögliche und das wichtgste Instrument der Währungskontrolle war.
Ferner wird die Bescheinigung über die Devisentransaktionen in der früher vorgeschriebenen Form abgeschafft. Für den Deviseneingang bzw. die Devisenabbuchung muss das Unternehmen bei der Bank Bestätigungsdokumente und / oder Informationen einreichen. Die entsprechenden Belege sind nur für Geschäfte im Wert von mind. 200 000 RUB nachzuweisen. Für Vertragszahlungen von unter 200 000 RUB wird der Deviseneingang bzw. die Devisenabbuchung nun lediglich mittels der Übermittlung des Codes der jeweiligen Devisentransaktion an die Bank bestätigt.
Für Ausfuhrhändler – russische Währungsansässige – gilt nun das vereinfachte Anmeldungsverfahren. Die Registrierung von betroffenen Verträgen ist innerhalb eines Werktages zu erfolgen.
Der Mindestwert des jeweiligen anmeldepflichtigen Devisengeschäfts ist von 50 000 US-Dollar auf 6 Millionen RUB gestiegen. Der Schwellenwert für Import- und Kreditverträge, ab deren Überschreitung der Vertrag zu registrieren ist, wurde bis auf 3 Millionen RUB erhöht Bisher war der Schwellenwert allgemein und belief sich sowohl für Export- als auch für Importgeschäfte auf 50 000 US-Dollar.
Der neue Vorgang ist im Vergleich zu dem alten wesentlich einfacher. Wie die Banken dies in der Praxis umsetzen werden, wird allerdings erst mit der Zeit klar. Jedenfalls wird auf die neuen Regelungen die Hoffnung auferlegt, dass sie die bürokratischen Hemmnisse für Teilnehmer der Außenwirtschaftstätigkeit etwas abbauen werden.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Devisenkontrolle reduziert wird. Ganz im Gegenteil. Durch die Vereinfachung des gesamten Vorgangs wird die Währungskontrolle erleichtert. Zu beachten ist im diesem Zusammenhang, dass für die Verstöße gegen das russische Devisenrecht hohe Geldstrafen sowohl für juristische Personen, als auch für Geschäftsführer vorgesehen sind.
Banken sind verpflichtet, bei allen Verstößen gegen devisenrechtliche Vorschriften den Kontrollbehörden (Steuerbehörde) dreimal pro Monat Informationen und Dokumente über die Währungskontrolle bereitzustellen.
Nähere Informationen: Erläuterungen der Zentralbank der Russischen Föderation Nr. 181-И vom 16. August 2017.
Quelle: https://pravo.ru/story/200727/?mail
© Maria Mikhaylova
© Dr. Olga Kylina
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