Unsere Rechtsberatung für Ihre Aktivitäten in Russland

Mit unserer Rechtsberatung im Russischen Recht bieten wir Ihnen:

  • Klare Wege zu Ihren Zielen im Russlandgeschäft,
  • Verständliche rechtliche Konzepte,
  • Minimierung von Risiken bei Ihrem Russlandengagement,
  • Begleitung beim Markteintritt in russischen Regionen,
  • Aktuelles juristisches Know-how an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis,
  • Netzwerke von sachkundigen Spezialisten in Russland und Deutschland,
  • Höchste Qualitätsstandards,
  • Ausgeprägtes Wirtschaftlichkeits-, Termin- und Kundennutzenbewusstsein.

NEWS: Tausende von Paketen kommen nicht über die russische Grenze

In den Zoll- und Lagerhallen der russischen Flughäfen bleiben Tausende von Sendungen liegen. Die ausländischen Online-Shops und Lieferdienste müssen wegen des Lieferverzugs für Verluste aufkommen. Wie kommt das zustande? Worauf müssen die deutschen Betreiber von Online-Shops achten, um Probleme an der Grenze zu vermeiden?

Verursacht wurde dieser Zustand durch die neuen Regeln des Föderalen Zolldienstes Russlands. Im Rahmen eines Experiments musste jeder Käufer seine Steuer-Identifikationsnummer und alle Internet-Links der im Ausland bestellten Waren dem Verkäufer zur Verfügung stellen. Der ausländische Verkäufer müsste diese Daten sodann auf die nach Russland zu schickenden Pakete anbringen. Das Ziel des Experiments ist, das Risiko der Warenbestellung auf die "Strohmänner" und somit den rechtwidrigen Umgang der steuerlichen Verpflichtungen zu mindern.

Auf die neuen Regeln sind nicht alle ausländischen Online-Händler vorbereitet. Nur die Hälfte der versandten Waren hat die notwendigen Informationen auf den Paketen gehabt. Die andere Hälfte hatte sich anscheinend an die Neueinführung noch nicht angepasst.

Der Lieferverzug wird so lange dauern bis ein einheitliches Abfertigungsverfahren eingeführt wird. Der Föderale Zolldienst Russlands sichert allen Verkäufern zu, dass die Waren, die nun mit richtigen Daten versehen/ergänzt sind, sofort verzollt werden.

Zudem möchten wir nochmal erwähnen, dass man für ausländische Waren im Wert von bis zu 1000 Euro und einem Gewicht von bis zu 31 Kilogramm keine Abfertigungsgebühren zahlen muss.

Daria Vereshchak
Dr. Olga Kylina

Teilen Sie uns Themen, Fragen, Probleme mit, die für Ihr Russlandgeschäft relevant sind. Sehr gerne gehen wir auf diese Themen in einem der künftigen Beiträge ein.

E-Mail: info@lex-temperi.de
Tel.: +49 (0)851 987 21 75

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag lediglich Informationszwecken dient und keine Rechtsberatung darstellt. In jedem Einzelfall ist eine sorgfältige Überprüfung des Sachverhalts notwendig.

Alle Bilder auf dieser Webseite unterliegen der CC0-Lizenz oder werden aufgrund eines unwiderruflichen, weltweiten, nicht exklusiven und lizenzgebührenfreien Nutzungsrechts, gewährt durch Pixabay, verwendet.

Pixabay/Mediamodifier, Pixabay-Lizenz